Urteil: Klinik darf werdendem Vater Zutritt zu Kreißsaal verwehren

Leipzig – Die Krankenhäuser dürfen einem werdenden Vater in der Coronakrise den Zutritt zum Kreißsaal verwehren. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig heute auf den Eilantrag eines Mannes hin entschieden (Az. 7 L 192/20).
Der werdende Vater wollte seiner Lebensgefährtin bei der Geburt von Zwillingen in der Uniklinik Leipzig zur Seite stehen. Die Krankenhäuser in der Messestadt verbieten den Partnern aber derzeit den Zutritt. An dieser Entscheidung war viel Kritik laut geworden.
Das Verwaltungsgericht lehnte jedoch den Antrag des Mannes ab. Das Zutrittsverbot sei durch das Hausrecht der Uniklinik gedeckt, begründete das Gericht. Es diene der Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus. Die Maßnahme sei verhältnismäßig, also „geeignet, erforderlich und angemessen“, teilte das Gericht mit.
Das Argument des Vaters, er könne ausreichend Abstand zum medizinischen Personal halten, Schutzkleidung anziehen und sei außerdem auch bereit, sich einem Coronatest zu unterziehen, überzeugte die Richter nicht. Ein negativer Test im Vorfeld der Geburt biete keine ausreichende Sicherheit. Schutzkleidung sei derzeit nicht in dem Maße verfügbar, dass sie Begleitpersonen zur Verfügung gestellt werden könne, hieß es.
Das Interesse des Vaters, an der Geburt teilzunehmen, sei nachvollziehbar. Aber das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Krankenhausbetriebes überwiege. Gegen den Beschluss könne der Mann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.
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