Vermischtes

Urteil: Klinik darf werdendem Vater Zutritt zu Kreißsaal verwehren

  • Donnerstag, 9. April 2020
/PixieMe, stockadobecom
/PixieMe, stockadobecom

Leipzig – Die Krankenhäuser dürfen einem werdenden Vater in der Coronakrise den Zu­tritt zum Kreißsaal verwehren. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig heute auf den Eilantrag eines Mannes hin entschieden (Az. 7 L 192/20).

Der werdende Vater wollte seiner Lebensgefährtin bei der Geburt von Zwillingen in der Uniklinik Leipzig zur Seite stehen. Die Krankenhäuser in der Messestadt verbieten den Partnern aber derzeit den Zutritt. An dieser Entscheidung war viel Kritik laut geworden.

Das Verwaltungsgericht lehnte jedoch den Antrag des Mannes ab. Das Zutrittsverbot sei durch das Hausrecht der Uniklinik gedeckt, begründete das Gericht. Es diene der Verhin­de­rung der Ausbreitung des Coronavirus. Die Maßnahme sei verhältnismäßig, also „ge­eignet, erforderlich und angemessen“, teilte das Gericht mit.

Das Argument des Vaters, er könne ausreichend Abstand zum medizinischen Personal halten, Schutzkleidung anziehen und sei außerdem auch bereit, sich einem Coronatest zu unterziehen, überzeugte die Richter nicht. Ein negativer Test im Vorfeld der Geburt biete keine ausreichende Sicherheit. Schutzkleidung sei derzeit nicht in dem Maße ver­fügbar, dass sie Begleitpersonen zur Verfügung gestellt werden könne, hieß es.

Das Interesse des Vaters, an der Geburt teilzunehmen, sei nachvollziehbar. Aber das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Krankenhausbe­trie­bes überwiege. Gegen den Beschluss könne der Mann Beschwerde beim Oberver­waltungsgericht in Bautzen einlegen.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung