Vermischtes

Urteil: Saarland muss Schwerbehindertem mehr Geld bezahlen

  • Freitag, 23. August 2019

Mainz – Das Saarland muss einem schwerbehinderten Mann für die kommenden acht Monate ein persönliches Budget von 11.921 Euro je Monat zur Verfügung stellen. Im Anschluss sollen 10.821 Euro gezahlt werden. Das entschied das Sozialgericht Mainz gestern. Außerdem müsse das Land die bisher angefallenen Kosten für Pflegekräfte er­statten, sagte Richter Stephan Gutzler.

Der Kläger Markus Igel und sein Anwalt zeigten sich nach dem Urteil enttäuscht. Man werde voraussichtlich Berufung einlegen, erklärte Rechtsanwalt Oliver Tolmein. Seinem Mandan­ten sei zwar mehr zugesprochen worden als das Saarland ihm zugebilligt hatte, auf längere Sicht sei es jedoch weniger als bereits in den Eilverfahren entschieden wur­de.

Es herrsche noch immer keine stabile Situation, in der eine Zukunftsplanung möglich sei. „Das Gericht hat den behinderungsbedingten Bedarf verneint“, sagte Tolmein. Das sei eine ignorante Position.

Der Kläger Markus Igel leidet unter einer frühkindlichen Hirnschädigung und muss rund um die Uhr betreut werden. Der 31-Jährige beschäftigt daher als Arbeitgeber mehrere Assis­tenz­kräfte sowie eine Fallmanagerin.

Das beklagte Saarland hat dem Mann – der inzwischen im rheinland-pfälzischen Bad Kreuznach wohnt – vor rund fünf Jahren einen Betrag in Höhe von monatlich rund 7.350 Euro für die notwendige 24-stündige Betreuung bewilligt, wie das Sozialgericht in Mainz mitteilte.

Dies reicht nach Ansicht des Klägers aber nicht aus. Sein Anwalt beantragte daher wäh­rend des Verfahrens, Igel künftig ein monatliches persönliches Budget in Höhe von bis zu 15.600 Euro zur Verfügung zu stellen.

dpa

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