Verbände: Begleitung für Behinderte in Kliniken finanzieren

Berlin – Mehrere evangelische Verbände und die BAG Selbsthilfe pochen auf eine Regelung der Kostenfrage bei der Begleitung von Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern.
„Bislang ist die Finanzierung nur für wenige Menschen mit Behinderung gesichert, die ihre Assistenten als Arbeitgeber selbst beschäftigen“, sagte der Vorsitzende des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe, Frank Stefan, gestern in Berlin. „Jetzt muss gleiches Recht für alle gelten.“ Der Verband äußerte sich gemeinsam mit der Diakonie und dem Deutschen Evangelischen Krankenhausverband.
Menschen mit schwersten oder mehrfachen Behinderungen, die im Alltag unterstützt werden, benötigen diese Assistenz oftmals auch während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Rehaeinrichtung. Bislang bekommen Betroffene für die Begleitung nur finanzielle Hilfe, wenn sie die Unterstützung im sogenannten Arbeitgebermodell organisieren.
Stefan plädierte dafür, dass die Kosten für die Assistenz im Krankenhaus künftig von den Krankenkassen getragen werden. Die Leistungsträger der Eingliederungshilfe sollten für die Assistenz durch Mitarbeiter der Leistungserbringer verantwortlich sein.
„Eine vertraute Begleitperson ist insbesondere für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder auch Ängsten in fremden Umgebungen unverzichtbar“, argumentierte Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG Selbsthilfe. Diagnose und Entscheidungen über eine individuelle Therapie seien andernfalls deutlich erschwert.
Auch für das Krankenhauspersonal bedeutet die individuelle Assistenz Danner zufolge eine Entlastung. Denn sie könnten den zusätzlichen Betreuungs- und Pflegebedarf in ihrem straffen Arbeitsalltag nicht gewährleisten.
„Es ist nicht länger hinnehmbar, dass nur Menschen mit Behinderungen, die ihre persönliche Assistenz im sogenannten Arbeitgebermodell organisieren, ihre Assistenz auch bei Klinikaufenthalten finanziert bekommen“, so Danner. Die BAG Selbsthilfe mahnte daher, noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung an. Dies müsse „endlich die Finanzierung für die Begleitung von allen Menschen mit Assistenzbedarf im Krankenhaus“ regeln.
In der vergangenen Woche hatten mehrere Beauftragte der Bundesregierung die Koalition aufgefordert, die Kostenfrage noch vor der Bundestagswahl zu regeln. Zuvor hatte dies bereits der vom Behindertenbeauftragten Jürgen Dusel einberufene Inklusionsbeirat verlangt. Der Bundestag hatte Mitte vergangenen Jahres die Bundesregierung aufgefordert, sich mit der Frage zu befassen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: