Vermischtes

Verbände warnen vor Schwächung der Lebensmittel­sicherheit

  • Freitag, 28. August 2020
/picture alliance, Uwe Anspach
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Berlin – Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hat den Bundesrat aufgefordert, die von der Bundesregierung geplante Reform der Lebensmittelüberwachung zu stoppen.

Die von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) angestoßenen Änderungen würden auf eine „deutliche Schwächung der Lebensmittelsicherheit“ hinauslaufen, er­klärte Foodwatch heute zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) und dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure (BVLK). Die Zahl der plan­mäßigen Betriebskontrollen würde „drastisch“ sinken.

Foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker warnte, dem Klöckner-Entwurf zufolge würden „sogar Skandalbetriebe aus der Kategorie des Wurstherstellers Wilke deutlich seltener kontrolliert werden“ als bislang. Mit der Reform wolle die Ministerin die Vorgaben für die Kontrollen absenken, um den „notorischen Personalmangel“ bei den Kontrolleuren zu „kaschieren“.

Rücker forderte stattdessen „unabhängige Strukturen, Transparenz, einen konsequenten Vollzug und endlich die nötigen Stellen“ in den Kontrollinstanzen. BbT-Präsident Holger Vogel warnte vor einem „Rückschritt beim vorbeugenden gesund­heitlichen Verbraucher­schutz“ durch die geplante Reform.

Die Fokussierung auf anlass­bezogene Kontrollen bedeute, „den Lebensmittelrechtsver­stößen und damit der Gefähr­dung der Verbraucher hinterherzulaufen“. Der stellvertreten­de BVLK-Vorsitzende Maik Maschke mahnte, eine „Verringerung der Kontrollhäufigkeit“ dürfe nicht aufgrund der „Kassenlage der öffentlichen Hand“ erfolgen.

Das Bundeskabinett hatte Klöckners Neufassung der Allgemeinen Verwal­tungsvorschrift Rahmen-Überwachung Ende Juli verabschiedet. Laut Bundesland­wirtschaftsministerium setzt der Bund damit den Rahmen für wirksamere und bundesein­heitliche Lebensmittel­kontrollen, für die die Länder zuständig sind.

Sie müssen der Vorschrift im Bundesrat noch zustimmen. Laut Foodwatch könnte es im Bundesrat bereits am 18. September zur Abstimmung kommen.

Wie oft die Behörden einen Lebensmittelbetrieb besuchen und wie viele Lebensmittel­kontrolleure die Ämter einstellen, orientiert sich an der Risikoeinstufung dieser Unter­neh­men. Sie werden nach Betriebsart und nach vorherigen Kontrollergebnissen einge­stuft. So wird eine Metzgerei häufiger kontrolliert als ein Kiosk und ein immer wieder wegen Hygienemängeln auffälliger Betrieb häufiger als ein Vorzeigeunternehmen.

Mit der Verordnung soll laut Klöckner sichergestellt werden, dass „Problembetriebe“ öfter kontrolliert werden. Die Länder sollen nach ihrem Wunsch gleichzeitig sicherstellen, dass die anderen Lebensmittelunternehmen auch weiterhin „in angemessenem Umfang“ überprüft werden.

afp

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