Politik

Schärfere Regeln für Fleischbranche, Änderung bei Lebensmittel­kontrollen

  • Mittwoch, 29. Juli 2020
/salomonus_, stock.adobe.com
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Berlin – Das Bundeskabinett hat heute die geplanten schärferen Regeln für die Fleisch­industrie auf den Weg gebracht. Änderungen soll es auch in Sachen Lebensmittelkon­trollen geben.

Der Gesetzentwurf zu den Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie von Bundesarbeits­minister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass in größeren Betrieben der Branche ab dem 1. Januar 2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werk­­vertragsarbeiter und ab 1. April 2021 auch keine Leiharbeiter mehr beschäftigt wer­den dürfen.

Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit ma­ximal 49 Mitarbeitern. Eingeführt werden sollen außerdem eine Pflicht zur elektroni­schen Arbeitszeiterfassung, Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte und eine Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen. Ab 2026 sollen jährlich mindestens fünf Prozent der Betriebe kontrolliert werden.

Hintergrund des Vorhabens sind die gehäuften Fälle von SARS-CoV-2 in Schlachtbetrie­ben in den vergangenen Monaten. Dadurch waren die schon länger kritisierten Arbeitsbe­dingungen in der Fleischbranche mit vielen osteuropäischen Beschäftigten und deren Un­terbringung erneut in den Fokus gerückt. Nach dem Kabinettsbeschluss muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat.

Die Lebensmittelkontrollen in Deutschland sollen sich künftig verstärkt auf Betriebe mit Problemen konzentrieren. Dafür sollen Routinekontrollen seltener stattfinden als bisher, wie das Bundeskabinett heute in Berlin ebenfalls beschloss.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium betonte, dass die Kontrolldichte insgesamt be­stehen bleibe. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) teilte mit, die Reform solle „den Überwachungsdruck in Problembetrieben durch zusätzliche Kontrollen erhöhen“. Die für die Überwachung zuständigen Länder müssten sicherstellen, „dass Regelkontrollen weiterhin in einem angemessenen Umfang durchgeführt werden“.

Der Bundesrat muss der geänderten Verordnung zustimmen, damit sie in Kraft treten kann. Das Ministerium erklärte, die Länder hätten um die Überarbeitung gebeten, weil die bisherige Regelung „teilweise zu Häufigkeiten von Regelkontrollen führt, die dem Risiko nicht angemessen sind“. Dadurch bleibe zu wenig Raum für anlassbezogene Kon­trollen in Problembetrieben. Kritiker fordern, stattdessen für mehr Personal zu sorgen.

dpa

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