Vermischtes

Verbraucherschützer für strengere Regeln bei Nahrungser­gänzungsmitteln

  • Dienstag, 12. Januar 2021
/picture alliance, CHROMORANGE, Matthias Stolt
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Berlin – Die Verbraucherzentralen dringen auf strengere Vorgaben für Nahrungsergänzungsmittel wie Kapseln mit Vitaminen oder Mineralstoffen.

„Inzwischen nimmt ungefähr ein Drittel der Erwachsenen in Deutschland Nahrungsergänzungsmittel zu sich, ohne dass wir eine relevante Unterversorgung mit Nähr­stoffen hätten“, sagte der Chef des Bundes­verbands (vzbv), Klaus Müller. Viele ließen sich durch Werbung und zu wenig Verständnis für Ernährung etwas aufschwatzen, was erst einmal nicht notwendig sei.

„Europäische Regelungen dazu lassen jetzt seit fast 20 Jahren auf sich warten“, kritisierte Müller. Daher sei die Bundesregierung am Zuge, unmittelbar zum Gesundheitsschutz der Menschen beizutragen.
Wichtig sei, Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe festzulegen, weil Überdosierungen ein echtes Problem sein könnten.

„Das Gefühl, ich nasche möglichst viele Vitamine – und je mehr, desto besser – ist medizinisch schlicht falsch.“ Bei Vitamin D könnten Überdosierungen zu Muskelschwäche, Müdigkeit und Herzrhythmus­stö­rungen führen – bei Vitamin A zum Beispiel zu Kopfschmerzen, Übelkeit oder Sehstörungen.

Nahrungsergänzungsmittel hätten für viele Menschen die Anmutung eines Arzneimittels, erläuterte Müller. „Man hat sozusagen das Gefühl, es ist zwar nicht vom Arzt verschrieben, aber es ist so ähnlich wie die Pille, die ich aus der Apotheke bekomme, und jetzt kaufe ich sie in der Drogerie oder im Super­markt.“

Während Arzneimittel eine Zulassung mit Untersuchungen von Wirksamkeit und Nebeneffekten benötig­ten, gebe es all dies bei Nahrungsergänzungsmitteln aber nicht. Die Vorgaben müssten daher überarbei­tet werden, forderte Müller. „Also was und wie viel darf drin sein?“ Für Präparate auf pflanzlicher Basis sei zudem eine „Positivliste“ nicht gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe nötig.

Das Bundesernährungsministerium und die Branche haben sich bereits für einheitliche europäische Re­geln zu Höchstmengen an Mineralstoffen und Vitaminen ausgesprochen. Generell gelten Nahrungser­gän­zungsmittel als Lebensmittel und nicht als Medikamente – auch wenn sie etwa als Tabletten oder Dragees angeboten werden, wie der Lebensmittelverband erläutert.

Sie dienten „nicht der Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten“, sondern sollten „zum Erhalt des Wohlbefindens“ beitragen. Jedes Produkt müsse beim Bundesamt für Verbraucherschutz angezeigt werden, es unterliege zudem der Lebensmittelüberwachung.

Vzbv-Chef Müller wandte sich dagegen, auch einfachere Arzneimittel in Supermärkten anzubieten. Apo­theken seien nicht überall. „Aber es gibt inzwischen Versandmöglichkeiten, so dass niemand aufgrund fehlender Mobilität oder zu hoher Distanz auf ein Medikament, was er braucht, verzichten muss.“

Die Versuchung, „sich mal eben etwas einzuwerfen“, wäre sonst groß. „Darum gibt es viele gute Gründe für das Prinzip: Der Arzt verschreibt, und in der Apotheke bekomme ich das.“ Auch bei rezeptfreien Mitteln sei es gut, in Apotheken jemanden zu haben, der noch einmal drauf gucke und vielleicht eine kritische Frage stelle. „An der Supermarktkasse bekomme ich die bestimmt nicht gestellt.“

dpa

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