Verbraucherschützer wollen Herstellerabgabe auf zuckrige Getränke

Berlin – Im Kampf gegen Übergewicht und Fehlernährung wollen Verbraucherschützer die Hersteller besonders zuckerhaltiger Getränke mit einer Abgabe zur Kasse zu bitten – und damit verstärkte Anreize für gesündere Getränke schaffen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlichte gestern ein Positionspapier, in dem die Einführung einer Herstellerabgabe gefordert wird, die proportional zum Zuckergehalt der Getränke ansteigt.
Diese Süßgetränkeabgabe solle einen „zusätzlichen Anreiz zur zügigen Zuckerreduktion setzen“, aufbauend auf die Ziele der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie der Bundesregierung, erklärte der vzbv. Auch ein Ersatz von Zucker durch Süßstoffe solle in die Abgabe einbezogen werden. Ziel müsse es sein, „das geschmackliche Süßlevel und den Zuckergehalt der Produkte zu senken“.
Dem Positionspapier zufolge stellt eine Süßgetränkeabgabe, die die Hersteller zahlen müssen, wenn ihre Produkte einen bestimmten Zuckergehalt überschreiten, einen „großen Anreiz dar, den Zuckergehalt zu verringern, um die Abgabe zu vermeiden“.
Die staatlichen Einnahmen aus der Abgabe sollen nach der Vorstellung der Verbraucherschützer in die Förderung von Ernährungsbildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche fließen, ebenso wie in gesunde Schul- und Kitaverpflegung.
Vzbv-Chef Klaus Müller hatte zuletzt gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe die Befürchtung geäußert, dass es durch die Coronapandemie zu mehr Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen kommen werde. Eine Abgabe auf Süßgetränke könne deren Zuckergehalt reduzieren und somit für eine gesündere Ernährung sorgen. Viele Länder wie etwa Großbritannien seien schon weiter.
Auf Kritik stieß der Vorstoß der Verbraucherschützer für die Herstellerabgabe bei der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (WAFG): Eine Süßgetränkeabgabe sei „kein sinnvolles Instrument der Gesundheitspolitik“.
Wenn sich die Verbraucherschützer auf den Standpunkt stellten, dass die Zuckerreduktion in Deutschland insbesondere im Vergleich zu Großbritannien zu langsam voranschreite, dürfe dabei nicht außen vor bleiben, dass dort Süßstoffe als ein wichtiger Teil der Kalorienreduktion in die britische Abgabe nicht einbezogen seien.
Zudem stelle der vzbv „eindeutig das Ziel einer umfassenden Geschmackssteuerung“ in den Vordergrund. Dies sei bereits deshalb nicht nachvollziehbar, da die Verbraucher in Deutschland bei alkoholfreien Getränken eine breite Vielfalt im Angebot finden könnten – „gerade in der Kategorie Süßgetränke auch von kalorienfreien und -reduzierten Alternativen“, erklärte die Wirtschaftsvereinigung.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: