Verfahren um illegale Impfaktion eingestellt

München – Der Fall hat während der Coronapandemie Schlagzeilen gemacht: In Zeiten knappen Impfstoffs organisierten zwei Ärzte, ein Apotheker und eine Hotel-Mitarbeiterin 2021 in München und Italien Impfaktionen für Beschäftigte eines italienischen Hotels. Jetzt ist der Fall vor dem Amtsgericht München verhandelt worden - und alle Verfahren wurden gegen Geldauflagen vorläufig eingestellt.
Die beiden Mediziner und der Apotheker müssen demnach nun jeweils 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, die Hotelmanagerin 15.000 Euro. Damit kommen die Angeklagten deutlich günstiger davon als in dem verhängten Strafbefehl, gegen den sie Einspruch eingelegt hatten.
Die verhängten Geldstrafen lagen in den bereits um Dezember 2022 verhängten Strafbefehlen zwischen 25.000 und 60.000 Euro. Weil die Angeklagten Einspruch dagegen eingelegt hatten, kam es überhaupt zum Prozess um den Vorwurf der Unterschlagung des Corona-Impfstoffs.
Nach Auffassung der Nürnberger Generalstaatsanwaltschaft, die in dem Fall ermittelt hatte, weil die Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen dort angesiedelt ist, waren die italienischen Hotel-Beschäftigten in Deutschland nicht impfberechtigt und hatten deshalb keinen Anspruch auf eine Impfung. Die Verteidigung sah kein strafbares Verhalten.
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