Vermischtes

Versicherte nutzen digitale Krankschreibungen in Pilotprojekt rege

  • Dienstag, 9. Juli 2019
/Monet, stock.adobe.com
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Kiel – Tausende Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) und der Barmer haben im Rahmen von Pilotprojekten mittlerweile die elektronische Krankschreibung genutzt. Das teilten beide Kassen heute in Kiel mit.

Demnach ist Anfang Juli die 100.000. elektronische Krankschreibung bei der TK ein­ge­gangen. Bei der Barmer nutzten den Angaben zufolge allein im Juni 1.500 Versi­cher­te diese Option – Tendenz steigend.

TK-Versicherte können in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg ihr Attest über den Arzt digital an die Krankenkasse übermitteln. Vom Jahr 2021 an wird die digitale Übermittlung vom Arzt an die Krankenkasse für alle Praxen und Kranken­kassen in Deutschland verbindlich sein.

Das Projekt elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) startete im Sep­tem­ber 2017 – zunächst in Schleswig-Holstein, später kamen Ärzte aus Hamburg und Nordrhein-Westfalen hinzu.

Außerdem sind mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) und der TK zwei Arbeitgeber angebunden, die mit Zustimmung der Versicherten die Krankmel­dung elektronisch übermittelt bekommen. So spart sich der Arbeitnehmer auch das Einreichen des gelben Scheins beim Arbeitgeber.

„Die digitale Übermittlung vereinfacht die Arbeitsunfähigkeitsmeldung der Versicherten noch mehr, reduziert die Fehlerquote bei der bisherigen Datenerfassung und hilft, Kosten zu sparen“, erklärte Schleswig-Holsteins Barmer-Landesgeschäftsführer Bernd Hillebrandt. Die Patienten müssten sich nicht damit beschäftigen, die Bescheinigun­gen einzuscannen oder in die Post zu geben, und auch das Risiko, das Einreichen zu vergessen, entfalle, ergänzte der Leiter der TK-Landesvertretung, Sören Schmidt-Bodenstein.

Bislang muss ein Arzt die Krankschreibung dreifach ausstellen – für den Arbeitgeber, die Krankenkasse und den Patienten. Bei bundesweit etwa 77 Millionen Arbeitsun­fäh­igkeits­bescheinigungen im Jahr kommen so rund 230 Millionen Papierzettel zusamm­en.

„Ziel muss es sein, auf die papierne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vollkommen zu verzichten und auch die Übermittlung an die Arbeitgeber oder die Arbeitsagenturen einzubeziehen“, sagte Hillebrandt. Technisch bestünden bereits Datenaustauschver­fahren, in die das Verfahren integriert werden könne. Die Politik müsse dafür aber zunächst zwingend die rechtlichen Voraussetzungen sowohl für das Meldeverfahren als auch im Arbeitsrecht schaffen.

dpa

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