Neues Pilotprojekt für digitale AU-Bescheinigungen in Bayern

München – Ein neues Pilotprojekt für digitale Arbeitsunfähigkeits-(AU)-Bescheinigungen haben die AOK Bayern und das südbayerische Arztnetz „Patient-Partner“ gestartet. Ab sofort erfassen die Arztpraxen des Netzes die AU-Bescheinigungen für ihre Patienten digital und leiten diese direkt an die Krankenkasse weiter. Für Arbeitnehmer entfällt somit der Versand ihrer Krankmeldung an die Krankenkasse.
In dem Pilotprojekt profitieren rund 23.000 AOK-versicherte Patienten in etwa 130 Arztpraxen von dem neuen Angebot. Bislang haben die Ärzte des Netzes jährlich mehr als 10.000 AU-Bescheinigungen ausgestellt.
Bereits heute können die rund 2,6 Millionen erwerbstätigen AOK-Versicherten in Bayern ihre Krankschreibung auch selbst digital an ihre Krankenkasse senden. Allerdings müssen sie dafür zuvor ihre Krankmeldung fotografieren und können sie dann über ein Onlineportal der AOK der Kasse übermitteln.
„Die digitale AU-Bescheinigung verringert den bürokratischen Aufwand erheblich. Zudem schont sie auch die Umwelt, weil sich der Papierverbrauch spürbar reduziert“, sagte Peter Krase, Ressortdirektor bei der AOK Bayern. Es gebe höchstmögliche Sicherheitsstandards, die eine datenschutzkonforme verschlüsselte Verbindung garantieren sollten.
Entsprechende Pilotprojekte der Techniker Krankenkasse (TK) und der Barmer in anderen Regionen werden nach ersten Auswertungen von den Versicherten sehr gut angenommen: Demnach ist Anfang Juli diesesJahres die hunderttausendsteelektronische Krankschreibung bei der TK eingegangen. Bei der Barmer nutzten den Angaben zufolge allein im Juni 1.500 Versicherte diese Option – Tendenz steigend.
Ab 2021 soll die digital übermittelte Krankschreibung flächendeckend eingeführt sein. Ziel müsse es sein, auf die AU-Bescheinigung aus Papier vollkommen zu verzichten und auch die Übermittlung an die Arbeitgeber oder die Arbeitsagenturen einzubeziehen, sagte Schleswig-Holsteins Barmer-Landesgeschäftsführer Bernd Hillebrandt im Juli. Die Politik müsse dafür aber zunächst zwingend die rechtlichen Voraussetzungen sowohl für das Meldeverfahren als auch im Arbeitsrecht schaffen.
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