Verwaltungsgericht bestätigt Tätigkeitsverbot für ungeimpften Mitarbeiter
Düsseldorf – Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für einen Mitarbeiter einer Behinderteneinrichtung wegen einer fehlenden Coronaimpfung bestätigt (AZ: 29 L 1703/22).
Das Gericht erklärte eine entsprechende Entscheidung des Kreises Viersen in einem gestern verkündeten Beschluss für rechtmäßig. Ein Eilantrag des Betroffenen wurde damit abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht verwies auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April, wonach die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht verfassungsgemäß war.
Das Gesundheitsamt des Kreises Viersen habe zu Recht dem Schutz der in der betreffenden Einrichtung betreuten, besonders schutzbedürftigen Menschen den Vorrang gegenüber den Belangen des Antragstellers eingeräumt.
Das Gericht wies zudem darauf hin, dass das Betretungs- und Tätigkeitsverbot bis Jahresende befristet wurde. Zudem sei es dem Antragsteller möglich, mit einem ärztlichen Attest nachzuweisen, dass er die Coronaimpfung aus medizinischen Gründen nicht bekommen kann.
Gravierende Folgen einer Impfung seien nur mit einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde am Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
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