Vermischtes

Verwaltungsgericht bestätigt Tätigkeitsverbot für ungeimpften Mitarbeiter

  • Mittwoch, 31. August 2022

Düsseldorf – Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für einen Mitar­bei­ter einer Behinderteneinrichtung wegen einer fehlenden Coronaimpfung bestätigt (AZ: 29 L 1703/22).

Das Gericht erklärte eine entsprechende Entscheidung des Kreises Viersen in einem gestern verkündeten Be­schluss für rechtmäßig. Ein Eilantrag des Betroffenen wurde damit abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht verwies auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April, wonach die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht verfassungsgemäß war.

Das Gesundheitsamt des Kreises Viersen habe zu Recht dem Schutz der in der betreffenden Einrichtung be­treu­­ten, besonders schutzbedürftigen Menschen den Vorrang gegenüber den Belangen des Antragstellers ein­ge­räumt.

Das Gericht wies zudem darauf hin, dass das Betretungs- und Tätigkeitsverbot bis Jahresende befristet wurde. Zudem sei es dem Antragsteller möglich, mit einem ärztlichen Attest nachzuweisen, dass er die Coronaim­pfung aus medizinischen Gründen nicht bekommen kann.

Gravierende Folgen einer Impfung seien nur mit einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde am Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

afp

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