Vermischtes

Berufungsprozess zu falschen Maskenattesten

  • Mittwoch, 28. September 2022
/picture alliance, Armin Weigel
/picture alliance, Armin Weigel

Passau – In Passau hat der Berufungsprozess gegen einen Arzt wegen falscher Maskenatteste begonnen.

Zum Prozessauftakt habe der Mediziner „im Wesentlichen ausgesagt, dass er als Arzt der Ansicht sei, dass das Tragen einer Maske keinen Nutzen habe – weder für den Träger noch für andere“, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Passau gestern.

Diverse wissenschaftliche Analysen zeigen allerdings, dass Masken vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Richter des Amtsgerichts Passau waren im Mai davon überzeugt, dass der 59-Jährige Patienten mit falschen Attesten von der Pflicht zum Masketragen und zum Desin­fizieren der Hände befreite.

Sie legten ihm das Ausstellen unrichtiger Gesundheits­zeugnisse in 79 Fällen zur Last. Der Arzt hatte damals eingeräumt, bei den betref­fenden Patienten keine Untersu­chung vorgenommen zu haben.

Die Verteidiger des Mannes legten nach dem Urteil, das unter anderem eine Bewäh­rungsstrafe, eine Geld­strafe und ein teilweises Berufsverbot vorsah, Berufung ein. Gestern sprachen sie laut Landgericht von diver­sen Rechtsproblemen, die das Amts­gericht in seinem Urteil nicht berücksichtigt habe.

Zum Prozessauftakt wurden demnach auch mehrere Zeugen vernommen, darunter Menschen, die Atteste er­halten hatten, eine Praxismitarbeiterin und eine Patientin, die die Vorgänge beobachtet hatte. Für das Ver­fahren vor dem Landgericht sind insgesamt vier Termine angesetzt, ein Urteil könnte am 20. Oktober fallen.

dpa

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