Vermischtes

Verwendung von Glyphosat im privaten Bereich wird im Juli oder August verboten

  • Montag, 19. Juli 2021
Das Unkrautvernichtungsmittel Roundup vom Chemiekonzern Monsanto (Bayer AG) mit dem Wirkstoff Glyphosat./ picture alliance, XAMAX
Das Unkrautvernichtungsmittel Roundup vom Chemiekonzern Monsanto (Bayer AG) mit dem Wirkstoff Glyphosat./ picture alliance, XAMAX

Berlin – Die Verwendung des Unkrautvernichters Glyphosat im privaten Bereich soll in Kürze verboten sein. Wie eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums heute mitteilte, wird das Verbot vo­raussichtlich Ende Juli oder Anfang August in Kraft treten.

Nicht mehr verspritzt werden darf das Mittel dann auf Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt wer­den, wie beispielsweise Spielplätze oder Parks, aber auch nicht mehr im Haus- und Kleingartenbereich. Zuerst hatte der Tagesspiegel berichtet.

Verboten wird die Verwendung von Glyphosat außerdem auf Feldern vor der Ernte, in Wasserschutz­ge­bieten und in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten. Auch auf Acker- und Grünland soll Gly­phosat nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden dürfen.

Dazu gehört laut Bundeslandwirtschaftsministerium die Bekämpfung bestimmter Unkräuter und die An­wendung auf erosionsgefährdeten Flächen, die mechanisch nicht bearbeitet werden können.

Mit dem Teilverbot setzt die Bundesregierung eine entsprechende Vorgabe der Europäischen Union (EU) um. Ein komplettes Verbot von Glyphosat sei auf nationaler Ebene hingegen nicht möglich, erklärte das Landwirtschaftsministerium.

Glyphosat ist EU-weit noch bis Ende 2022 zugelassen, glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel aufgrund einer Übergangsfrist noch bis Ende 2023.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat mehrfach betont, dass sie eine Mehrheit für eine Verlängerung der Glyphosatzulassung auf EU-Ebene nach Ablauf der derzeitigen Genehmigung für unwahrscheinlich hält.

Entwickler und Hersteller von Glyphosat ist der Konzern Monsanto, der 2018 vom Chemie- und Pharma­konzern Bayer übernommen worden war. Das glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel Roundup steht in den USA im Zentrum zahlreicher Klagen.

Dabei geht es vor allem um die Frage, ob von dem Mittel eine krebsauslösende Wirkung ausgeht. Bayer betont stets, dass das Mittel bei sachgerechter Anwendung sicher sei und verweist auf die entsprechende Einschätzung unter anderem der US-Umweltbehörde (EPA) und auch der Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland.

Die zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung hatte 2015 hingegen konstatiert, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ sei.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung