Viele Bewerbungen auf Förderaufruf des Innovationsfonds
Berlin – Der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat mit seinen jüngsten Förderbekanntmachungen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung großes Interesse ausgelöst.
Nach Ablauf der Antragsfrist lagen 231 Anträge auf finanzielle Unterstützung mit Geldern aus dem Innovationsfonds vor. Das ist die bisher zweithöchste Antragsanzahl in diesem Förderbereich.
Ebenfalls beendet ist die seit diesem Sommer laufende Antragsfrist auf eine Projektförderung zur Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht. Dafür sind laut G-BA 31 Anträge eingegangen.
Im nächsten Schritt bewertet nun der Innovationsausschuss beim G-BA, welche Projekte in beiden Bereichen tatsächlich gefördert werden sollen – und zwar unter Einbeziehung der Gutachten der ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Expertenpools. Das sind Vertreter aus Wissenschaft und Versorgungspraxis.
Im Bereich der Leitlinien wird neben dem Expertenpool auch die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) einbezogen.
Der G-BA hat die Entscheidung über die Förderung für das zweite Quartal 2023 angekündigt, neue Förderbekanntmachungen sollen im Sommer nächsten Jahres erscheinen.
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