Wohlfahrtsverband erwartet keine Klagewelle wegen Impfpflicht

Frankfurt/Main – Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hessen erwartet wegen der Coronaimpfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich keine Klagewelle. Denn schon vor deren Einführung habe die Impfquote in den betroffenen Arbeitsbereichen in Hessen bei über 90 Prozent gelegen, also deutlich höher als im Bevölkerungsdurchschnitt, sagte die Landesgeschäftsführerin Yasmin Alinaghi der Deutschen Presse-Agentur. Auch eine signifikante Abwanderung von Beschäftigten sehe man nicht kommen.
„Sehr wohl könnte aber die Nicht-Einführung einer allgemeinen Impfpflicht dazu beitragen, dass Mitarbeitende vor einer weiterhin nicht eingedämmten Coronapandemie mit all ihren Belastungen demotiviert werden und in der Folge kapitulieren und aufgeben“, sagte Alinaghi weiter.
Vergangene Woche war die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht im Bundestag gescheitert. „Wir fordern diese weiterhin und hoffen, dass dazu das letzte Wort noch nicht gesprochen ist“, sagte die Landesgeschäftsführerin. „Denn ohne eine allgemeine Impfpflicht können vulnerable Gruppen nicht ausreichend geschützt werden, kann die Pandemie nicht ausreichend beherrscht werden.“
Für Mitarbeiter in Kliniken, Arztpraxen oder in der Pflege gilt seit Mitte März eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht, die in Hessen stufenweise umgesetzt wird. Die Beschäftigten mussten bis zum 15. März ihren Impfschutz oder den Genesenenstatus nachweisen.
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