Zehntausende Pflegebedürftige von Angehörigen zu Hause versorgt

Wiesbaden – In der Coronapandemie sind die Bewohner von Pflegeheimen in den Blickpunkt geraten – doch Millionen Pflegebedürftige werden ausschließlich durch Angehörige zu Hause versorgt, darunter rund 72.700 höchst Pflegebedürftige.
Wie das Statistische Bundesamt heute in Wiesbaden mitteilte, wurden Ende 2019 hierzulande 2,1 Millionen Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 und damit mehr als die Hälfte aller 4,1 Millionen Pflegebedürftigen allein durch Angehörige zu Hause versorgt.
Während der Pflegegrad 1 eine „geringe“ Beeinträchtigung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen beschreibt, sind bereits bei Pflegegrad 2 „erhebliche“ Beeinträchtigungen gegeben. 72.700 der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen hatten den höchsten Pflegegrad 5 und wiesen damit „schwerste“ Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung auf.
Auf Bundesländer bezogen lag der Anteil der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich durch Angehörige versorgt wurden, am höchsten in Baden-Württemberg (55,3 Prozent), Hessen (55,1 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (54,0 Prozent). Am niedrigsten war der Anteil in Sachsen-Anhalt (42,9 Prozent), Schleswig-Holstein (43,2 Prozent) und Hamburg (44,7 Prozent).
Der Anteil der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen sinke mit deren zunehmendem Alter, hieß es weiter. Während Pflegebedürftige von 65 bis unter 70 Jahren im vergangenen Jahr zu 84,5 Prozent zu Hause versorgt wurden, lag der Anteil der zu Hause betreuten über 90-Jährigen bei 64,6 Prozent.
Hierbei spiele auch eine Rolle, dass im hohen Alter die Pflegebedürftigkeit steige. Ende 2019 waren 16,4 Prozent der 65- bis unter 70-Jährigen Pflegebedürftige in den beiden höchsten Pflegegraden; bei den über 90-Jährigen liege der Anteil der Pflegegrade 4 und 5 bei 26,0 Prozent.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: