Vermischtes

Zuschüsse zur Pflegeversicherung könnten bis 2029 deutlich steigen

  • Montag, 26. Mai 2025
/studio v-zwoelf, stock.adobe.com
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Berlin – Die von der Solidargemeinschaft geleisteten Zuschüsse für die Kosten im Pflegeheim könnten bis zum Ende der Legislaturperiode 2029 auf 9,4 Milliarden Euro steigen. Das hat eine Arbeitsgruppe des IGES-Instituts im Auftrag der Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV) berechnet.

Nach der Einschätzung der Autorengruppe würde die durch die Zuschüsse erreichte Begrenzung der Pflegekosten ein wohlhabendes Klientel entlasten und die ohnehin stark geforderte Sozialversicherung belasten – mit allen Konsequenzen, die mit steigenden Lohnnebenkosten einhergehen.

Der Anteil an den Pflegekosten in Pflegeheimen, der über die Leistungsbeträge der Pflegekasse hinausgeht und daher von den Bewohnern einer Pflegeeinrichtung selbst zu zahlen ist, hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen – von bundesdurchschnittlich 616 Euro monatlich im Jahr 2017 auf 1.751 Euro im Jahr 2024. 

Seit dem Jahr 2022 zahlt die Soziale Pflegeversicherung (SPV) sogenannte Leistungszuschläge und übernimmt damit einen Teil der pflegebedingten Eigenanteile von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in vollstationären Einrichtungen.

Die Höhe dieser Leistungszuschläge ist von der Bezugsdauer vollstationärer Pflegeleistungen abhängig, also von der Aufenthaltsdauer, so dass der Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen im Zeitverlauf sinkt. 

Die Summe der von der SPV gezahlten Leistungszuschläge betrug für das Jahr 2022 rund 3,6 Milliarden Euro und hat sich seitdem auf rund 6,4 Milliarden Euro im Jahr 2024 erhöht.

Laut der IGES-Analyse werden die Kosten bis zum Ende dieser Legislaturperiode auf bis zu 9,4 Milliarden Euro pro Jahr steigen.

„Soweit diese SPV-Leistungen mit der Abwendung von Altersarmut begründet werden, verfehlen sie weitgehend dieses Ziel. Vielmehr ermöglichen sie einen Vermögens- und Erbenschutz, der mit einer überproportional hohen Belastung von Menschen mit niedrigem Einkommen durch Sozialversicherungsbeiträge verbunden ist“, kritisiert das Studienteam.

Eine Erweiterung der SPV-Leistungen durch stärkere Begrenzung der Eigenanteile oder ihre Deckelung würde den Vermögensschutzeffekt für Erben noch verstärken, argumentieren sie. Die Arbeitsgruppe weist daraufhin, dass das Nettovermögen der privaten Haushalte in der Altersgruppe 65 bis 74 Jahre im Median bei rund 212.000 Euro liege. 

„Die IGES-Studie zeigt eine milliardenschwere Fehlsteuerung in der gesetzlichen Pflegeversicherung“, sagte Thomas Brahm, Vorstandsvorsitzender des PKV-Verbands. Eine Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile sei weder zielführend noch tragfähig.

Die Kosten dafür belasten die Beitragszahler und Steuerzahler – vor allem die jüngeren Generationen und deren Arbeitgeber –, während gleichzeitig Menschen mit Privatvermögen davon profitieren.

hil

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