Ruf nach besserer Zusammenarbeit mit Gesundheitsbehörden

Düsseldorf – Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) sieht bei der Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden im Rheinland noch Verbesserungsbedarf. Das geht aus einem neuen Positionspapier hervor, den die KV nach einer Klausurtagung und Vertreterversammlung formuliert hat.
Darin fordern die Delegierten, die Praxen müssten als Bollwerk für die klinische Versorgung frühzeitig in politische Planungen einbezogen werden. Wichtig sei, die Vertragsärzte eng in die Organisationsstrukturen des Katastrophenschutzes einzubinden. „Wir können Gesundheit besser als alle anderen“, betonte der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Bernd Zimmer.
Konkret fordern die Delegierten, die Vertragsärzte an der Erstellung und Aktualisierung von Pandemieplänen sowie an kommunalen Krisenstäben zu beteiligen. Wichtig sei zudem die Aufgabenteilung zwischen ambulanter Versorgung und Öffentlichem Gesundheitsdienst transparenter zu gestalten.
Die Vertreterversammlung weist außerdem daraufhin, dass für künftige Notlagen ausreichend Schutzmaterial zur Verfügung stehen müsse. Außerdem sollten Praxen für die besonderen pandemiebedingten Aufgaben und Investitionen wie Praxisausstattung und technische Infrastruktur sowie die Mehrarbeit adäquat und zusätzlich honoriert werden.
Die KV-Vertreter pochen außerdem auf eine automatische Schutzschirmregelung im Falle einer epidemischen Lage. Staat und Selbstverwaltung müssten für die Ärzte ein Mindestmaß an materieller und persönlicher Sicherheit gewährleisten, damit sie sich auf die Bewältigung der medizinischen und organisatorischen Herausforderungen einer Pandemie konzentrieren können, so die Kernforderung.
Für den weiteren Verlauf der Pandemie hielten die KV-Delegierten fest: „Erste Anlaufstelle für Patienten bleiben die Praxen!“ Die Vertragsärzteschaft sei in der Lage, eine getrennte Versorgung von Infizierten beziehungsweise Verdachtsfällen und nicht infizierten Patienten zu organisieren.
Die KV-Vertreterversammlung diskutierte bei ihrer Sitzung auch die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses, den Orientierungswert ab dem 1. Januar 2021 um 1,25 Prozent anzuheben.
„Dieses Ergebnis ist nicht angemessen und kann vor dem Hintergrund der Leistungen der Vertragsärzte sowie der Vertragspsychotherapeuten, insbesondere während der Pandemie, nur als Affront gewertet werden“, heißt es in einer Resolution der Vertreterversammlung.
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