Ärzteschaft

Ruf nach besserer Zusammenarbeit mit Gesundheitsbehörden

  • Montag, 28. September 2020
/HNFOTO, stock.adobe.com
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Düsseldorf – Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) sieht bei der Zusamm­enarbeit mit den Gesundheitsbehörden im Rheinland noch Verbesserungsbedarf. Das geht aus einem neuen Positionspapier hervor, den die KV nach einer Klausurtagung und Vertreterversammlung formuliert hat.

Darin fordern die Delegierten, die Praxen müssten als Bollwerk für die klinische Versor­gung frühzeitig in politische Planungen einbezogen werden. Wichtig sei, die Vertrags­ärz­te eng in die Organisationsstrukturen des Katastrophenschutzes einzubinden. „Wir könn­en Gesundheit besser als alle anderen“, betonte der Vorsitzende der Vertreterversamm­lung, Bernd Zimmer.

Konkret fordern die Delegierten, die Vertragsärzte an der Erstellung und Aktualisierung von Pandemieplänen sowie an kommunalen Krisenstäben zu beteiligen. Wichtig sei zu­dem die Aufgabenteilung zwischen ambulanter Versorgung und Öffentlichem Gesund­heits­dienst transparenter zu gestalten.

Die Vertreterversammlung weist außerdem daraufhin, dass für künftige Notlagen ausrei­chend Schutzmaterial zur Verfügung stehen müsse. Außerdem sollten Praxen für die be­sonderen pandemiebedingten Aufgaben und Investitionen wie Praxisausstattung und technische Infrastruktur sowie die Mehrarbeit adäquat und zusätzlich honoriert werden.

Die KV-Vertreter pochen außerdem auf eine automatische Schutzschirmregelung im Falle einer epidemischen Lage. Staat und Selbstverwaltung müssten für die Ärzte ein Mindest­maß an materieller und persönlicher Sicherheit gewährleisten, damit sie sich auf die Be­wältigung der medizinischen und organisatorischen Herausforderungen einer Pandemie konzentrieren können, so die Kernforderung.

Für den weiteren Verlauf der Pandemie hielten die KV-Delegierten fest: „Erste Anlauf­stelle für Patienten bleiben die Praxen!“ Die Vertragsärzteschaft sei in der Lage, eine ge­trennte Versorgung von Infizierten beziehungsweise Verdachtsfällen und nicht infizierten Patienten zu organisieren.

Die KV-Vertreterversammlung diskutierte bei ihrer Sitzung auch die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses, den Orientierungswert ab dem 1. Januar 2021 um 1,25 Prozent anzuheben.

„Dieses Ergebnis ist nicht angemessen und kann vor dem Hintergrund der Leistungen der Vertragsärzte sowie der Vertragspsychotherapeuten, insbesondere während der Pande­mie, nur als Affront gewertet werden“, heißt es in einer Resolution der Vertreterver­sammlung.

hil

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