Ruf nach mehr rechtlichem Schutz von Menschen mit Behinderung

Berlin – Für einen stärkeren rechtlichen Schutz von Menschen mit Behinderung bei medizinischen Grenzentscheidungen hat sich der „Runde Tisch Triage“ ausgesprochen.
Ziel der vom Bundesverfassungsgericht geforderten gesetzlichen Regelungen zur Triage müsse es sein, zu vermeiden, dass Menschen mit Behinderung durch eine unzureichende oder diskriminierende gesetzliche Regelung bei Triageentscheidungen benachteiligt würden, erklärte der Runde Tisch heute anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung behinderter Menschen in Berlin.
Hintergrund ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2021, wonach der Gesetzgeber gesetzliche Vorgaben machen muss, um Benachteiligungen behinderter Menschen bei der Zuweisung intensivmedizinischer Maßnahmen zu verhindern.
Konkret fordert der Runde Tisch etwa, dass bei Triageentscheidungen über das Vieraugenprinzip hinaus auch Ärzte des Vertrauens der Betroffenen sowie weitere sachverständige Personen einbezogen werden sollten.
Die Auswahl der zu behandelnden Patienten sollte über Losverfahren getroffen werden; ein solches Randomisierungsverfahren garantiere nicht nur allen Patienten ein gleiches Recht auf Zugang zur Behandlung, sondern biete auch den Medizinern ein größtmögliches Maß an Rechtssicherheit.
Eine Auswahl über den Vergleich von Überlebenswahrscheinlichkeiten bedeute immer eine Diskriminierung, so das Gremium. Darüber hinaus müsse es umfangreiche Dokumentations- und Berichtspflichten geben. Prüf- und Kontrollmechanismen müssten verpflichtend sein, und auch für Angehörige müsse es möglich sein, Entscheidungen überprüfen zu lassen.
Der „Runde Tisch Triage“ hat sich vor zwei Jahren gegründet und ist ein Zusammenschluss der Liga Selbstvertretung, der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) sowie des Forums behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ).
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