Verhandlungen zur Behindertenhilfe landen häufiger vor Schiedsstelle

Magdeburg – In Sachsen-Anhalt landen immer mehr gescheiterte Verhandlungsverfahren zur Finanzierung von Einrichtungen der Behindertenhilfe vor der Schiedsstelle. Allein in diesem Jahr kamen bis Ende Mai nach Angaben des Sozialministeriums 518 Fälle dazu. Damit stieg die Zahl der offenen Verfahrenen auf 752.
Hintergrund sind Verhandlungen über die Kostensätze. Die Einrichtungen können dazu aufrufen, wenn sie beispielsweise Kostensteigerungen geltend machen wollen. Sie müssen sich jedoch innerhalb einer gesetzlichen Frist von drei Monaten mit der Sozialagentur einigen. Dies gelinge häufig nicht, räumte das zuständige Sozialministerium auf Anfrage ein.
„Insbesondere dann nicht, wenn viele Einrichtungen in einem engen Zeitfenster gleichzeitig zu Verhandlungen aufrufen, so dass Verzögerungen infolge einer sukzessiven Durchführung der Verhandlungen nicht vermieden werden können.“ Scheitern die Verhandlungen, landen sie vor der Schiedsstelle.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Sachsen-Anhalt bestätigte auf Anfrage, dass man zuletzt beispielsweise für besondere Wohnformen, für Tagesstätten und für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu Verhandlungen aufgerufen habe.
Die Kosten für Energie und Lebensmittel seien immens gestiegen, sagte ein Sprecher. Die Sozialagentur gewähre pauschal aber nur eine Steigerung für Sachkosten in Höhe von 1,8 Prozent. „Deshalb werden die Einrichtungen quasi gezwungen, Schiedsstellenanträge zu stellen“, sagte der Sprecher.
Die Linke kritisiert die Arbeit der Sozialagentur. „Es klemmt dort massiv“, sagte die Landtagsabgeordnete Nicole Anger. Die Einrichtungen erhielten oft keine Rückmeldungen, bereits eingereichte Unterlagen würden mehrfach angefordert, zudem sei das Verfahren intransparent.
Das Sozialministerium Sachsen-Anhalt nehme seine Fach- und Dienstaufsicht nicht ernst genug, sagte Anger mit Blick auf die gestiegenen Fallzahlen. Aufgrund der Kostensteigerungen müssten die Einrichtungen beispielsweise bei Ausflügen sparen. Dies sei fatal, so Anger.
Das Sozialministerium verwies auf Anfrage auf die Gesetzeslage, wonach bei den Vereinbarungen auch die Prinzipien Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigt werden müssten. „In der Praxis laufen häufig auch nach Anrufung der Schiedsstelle Verhandlungen weiter, so dass sich ein Schiedsverfahren erübrigt und lediglich das gefundene Ergebnis formal von der Schiedsstelle festgesetzt werden muss“, sagte eine Sprecherin.
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