Ruf nach stärkerer Steuerung der Medizin durch finanzielle Anreize

Berlin – Durch eine höhere Vergütung bestimmter Therapieformen im System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG), wie einer konservativen Schmerztherapie, könnte die stationäre Versorgung stärker gesteuert werden. Diesen Vorschlag machte der Geschäftsführer Medizin bei den Helios Kliniken, Andreas Meier-Hellmann, auf der Hauptversammlung des Hartmannbundes in Berlin.
„Heute bilden wir im DRG-System mithilfe der Kalkulationshäuser nur die Versorgung ab“, sagte Meier-Hellmann. „Wir könnten aber auch finanzielle Anreize setzen, um die Medizin stärker zu steuern.“ So könne man von den vielen Operationen in Deutschland wegkommen, wenn man konservative Ansätze besser vergüte.
Für eine Reform des DRG-Systems sprach sich auch Jonas Schreyögg von der Universität Hamburg aus. „Wir wissen seit vielen Jahren, dass das DRG-System zu Fehlanreizen führt“, sagte der Gesundheitsökonom. Deshalb müssten vermehrt Vorhaltepauschalen für bestimmte Fachabteilungen eingeführt werden, für die das DRG-System in seiner heutigen Ausprägung nicht passe.
Falsche Prioritäten gesetzt
Zudem forderte Schreyögg eine stärkere Berücksichtigung unterschiedlicher Kosten- und Versorgungsstrukturen. „In München sind die Kosten zum Beispiel viel höher als in den Landkreisen östlich der Stadt. In beiden Regionen erhalten die Krankenhäuser aber denselben Landesbasisfallwert“, kritisierte er.
Zudem gälten die DRG für die ländliche Grundversorgung genauso wie für die High-End-Medizin in den Universitätskliniken. „Deshalb ist das DRG-System heute auch so kleinteilig: weil versucht wird, den unterschiedlichen Versorgungsstufen über die unterschiedlichen DRGs gerecht zu werden“, so Schreyögg.
Genau dies führe aber zu den Fehlanreizen. Denn auch die Krankenhäuser wollten nun die höher vergütete High-End-Medizin erbringen, die eigentlich keine High-End-Medizin erbringen könnten.
„Es war ein Fehler, bei der Gründung des DRG-System keine ordnungspolitischen Leitplanken in Richtung Qualität einzubauen“, meinte Schreyögg. „Wir haben zwar in vielen Indikationsbereichen die stationäre Qualitätssicherung, aber letztlich bleibt sie ohne Konsequenzen.“
Im deutschen Gesundheitssystem seien die falschen Prioritäten gesetzt worden: Der Schwerpunkt liege, mit einem hohen Dokumentationsaufwand, bei der Vergütung und nicht bei der Qualität.
Kritik an zentralisierter Qualitätssicherung
Karl-Heinz Wehkamp von der Universität Bremen kritisierte die Ausgestaltung der Qualitätssicherung. „Die Ökonomie hat einen Zwilling, unter dem das Gesundheitssystem ebenfalls leidet: die zentralisierte Qualitätssicherung“, sagte er. „All die Defizite, die wir haben, und die zum Beispiel auch dazu geführt haben, dass große Teil der Pflege verlorengegangen sind, wurden von den gängigen Qualitätssicherungsverfahren nicht zur Kenntnis genommen.“
Die zentralisierte Qualitätssicherung verursache einen enormen Dokumentationsaufwand, während gleichzeitig die klassische ärztliche Qualitätssicherung verlorengegangen sei: die Visite und die Einführung junger Kolleginnen und Kollegen. Heute sei die Ausbildung von Assistenzärzten in einem dramatischen Zustand, da es für das Anlernen im DRG-System keinen Raum gebe. „Gleichzeitig brechen die Oberärzte unter der Belastung zusammen“, so Wehkamp.
Die Grundfrage der Qualität im Gesundheitswesen sei die Frage nach dem Schutz der unabhängigen ärztlichen Entscheidung unter den Bedingungen der wirtschaftlichen Knappheit. Das Thema Qualität beginne also bei der Diagnosestelle, die wiederum eine gute Kommunikation mit den Patienten voraussetze.
„Die eigentliche Planungsgröße ist heute das Personal“
Schreyögg sprach sich zudem für einen Strukturwandel hin zu einer arbeitsteiligeren Krankenhauslandschaft aus. „Die Umwandlung der Krankenhauslandschaft ist allerdings nicht so einfach“, meinte der Gesundheitsökonom, der auch Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ist.
„Denn selbst, wenn Bundesländer Krankenhäuser aus dem Krankenhausplan herausnehmen möchten, können sie gegen den Willen des Trägers nichts machen. Wir müssen es den Ländern deshalb ermöglichen, zusammen mit den Akteuren vor Ort die Kliniklandschaft zu verändern.“
In ländlichen Bereichen brauche es dabei keine voll ausgestatteten Krankenhäuser mit vielen Abteilungen. Dort gebe es oft geriatrische Patienten, die allgemeinmedizinisch beobachtet werden müssten.
„Das müssen wir durch Gesundheitszentren stärker verwirklichen und durch eine entsprechende Vergütung hinterlegen“, so Schreyögg. Dabei sei die eigentliche Planungsgröße heute nicht mehr das Krankenhausbett, sondern das Personal. Und das Personal werde nicht mehr werden. „Deshalb müssen wir mit den Ressourcen planen, die vorhanden sind“, so Schreyögg.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, betonte, dass weder die Politik noch die Wissenschaft entscheiden könne, wie die Krankenhauslandschaft künftig aussehen soll. „Das muss gesellschaftlich entschieden werden“, so Gaß.
Dabei gebe es nicht das objektive Maß an akutstationärer Versorgung. „Es ist immer eine Frage der Abwägung von Zielen“, sagte Gaß. „Und es gibt einen Zielkonflikt zwischen einer möglichst hohen Qualität, die für eine starke Zentralisierung spricht, und der Erreichbarkeit, die für mehr Wohnortnähe spricht.“ Zugleich stehe die Wirtschaftlichkeit in einem Zielkonflikt mit der Qualität.
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