Ärzteschaft

Ruf nach Streikrecht für niedergelassene Ärzte

  • Freitag, 31. März 2023
/HNFOTO, stock.adobe.com
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Stuttgart – Der Ärzteverband Medi Baden-Württemberg hat seine Forderung nach einem Streikrecht für nie­dergelassene Ärzte bekräftigt. Sie sei ein „wichtiges politisches Instrument“ für die niedergelassene Ärzte­schaft. Aktuell liegt die Forderung dem Verband zufolge beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

„Wir haben viel Verständnis für den Unmut unserer Kollegen an den Kliniken und unterstützen ihre Streiks für Ausgleichzahlungen und Gehaltserhöhungen“, sagte Norbert Smetak, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg.

Dagegen fänden die aktuellen Proteste aus der niedergelassenen Ärzteschaft zu wenig Gehör. „Wenn wir mit zehntausend Ärzten die Praxen schließen und auf die Straße gehen würden, hätte das eine ganz andere Strahlkraft“, verwies Smetak.

Laut Medi ist niedergelassenen Ärzten das Streikrecht allerdings verwehrt. Der Verband hatte nach eigenen Angaben ein Verfahren initiiert, bei dem das Bundessozialgericht das Streikrecht insbesondere unter Hinweis auf die Besonderheiten des Vertragsarztsystems des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) abgelehnt hatte.

Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundessozialgerichts wurde abgelehnt, so dass Medi vor mehr als zwei Jahren Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt hat. Das Verfahren ist jedoch noch nicht weiter fortgeschritten.

„Gerade in der aktuellen politischen Lage – mit völlig unangemessenen Honorarverhandlungen und einer GOÄ, die über 30 Jahre alt ist – ist das Streikrecht ein wichtiges politisches Instrument zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Forderungen. Wir werden weiter dafür kämpfen“, betonte Smetak.

hil/sb

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