Saarland: Vier von fünf vermeintlichen Behandlungsfehlern unbegründet
Saarbrücken – Die Ärztekammer Saarland hat den Jahresbericht 2012 der Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht vorgelegt. Danach ist die Zahl der gemeldeten Behandlungsfehler gegenüber dem Vorjahr um 10,8 Prozent auf 132 Anträge gestiegen. In 62 dieser Fälle wurde ein Gutachten angefertigt, in lediglich 12 Fällen (20 Prozent) dem Antrag des Patienten auf Feststellung eines Behandlungsfehlers entsprochen. Damit erwiesen sich vier von fünf vermeintlichen Behandlungsfehlern als unbegründet.
Auf diesem Ergebnis will sich die Kammer jedoch nicht ausruhen: „Obwohl es eine gänzlich fehlerfreie medizinische Behandlung nie geben wird, muss jeder Schadensfall Anlass für uns sein, etwas besser zu machen, denn hinter jedem Fall in der Statistik steht ein Schicksal“, so Kammerpräsident Josef Mischo.
Deshalb werde das systematische, interdisziplinäre Risiko‐ und Fehlermanagement seit Jahren konsequent weiterentwickelt und sei in vielen Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere in Krankenhäusern, inzwischen fester Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems.
Dieses Engagement sei umso wichtiger, da sich die Rahmenbedingungen für Ärzte keineswegs verbesserten: Derzeit verzeichnet das Saarland bis zu acht Millionen Behandlungsfälle im Jahr. „Diese Zahl wird sich durch die demografischen Veränderungen noch erhöhen. Und das vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Ärztemangels “, warnte Mischo.
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