Gutachterkommission in Nordrhein vermeidet in neun von zehn Fällen ein Gerichtsverfahren
Düsseldorf – Seit ihrer Gründung 1975 hat die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein mehr als 50.000 Anträge auf Feststellung eines Behandlungsfehlers ärztlich und juristisch begutachtet. „Seit Jahren gelingt es in bis zu 90 Prozent der Fälle, einen Haftungsstreit zwischen Patient und Arzt durch das Begutachtungsverfahren beizulegen und unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden“, sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein.
Das Verfahren ist für die Beteiligten kostenfrei, in etwa jedem dritten Fall kommt die Kommission zum Ergebnis, dass ein Behandlungsfehler vorgelegen hat.
Henke würdigte den scheidenden Vorsitzenden der Kommission, den ehemaligen Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln, Heinz Dieter Laum. Ihm sei zu verdanken, dass die rheinische Gutachterkommission „als innovativ, kreativ und beispielgebend für andere gilt, indem sie zum Beispiel ihre begutachteten Fälle für die ärztliche Fortbildung aufbereitet und so zur Vorbeugung von Behandlungsfehlern beiträgt“, sagte der Kammerpräsident.
Die Zahl der bearbeiteten Anträge durch die Kommission steigt seit Jahren, mittlerweile liegt sie bei mehr als 2.000 pro Jahr. „Die mit der Bewältigung ihres Arbeitspensums verbundene zeitliche Inanspruchnahme hat eine Belastungsgrenze erreicht, die mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit kaum mehr zu vereinbaren ist“, würdigte Henke im Namen der rheinischen Ärzteschaft das hohe persönliche Engagement der in der Kommission ehrenamtlich tätigen Ärzte und Juristen.
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