Sachsen-Anhalt: Bundessozialgericht versagt Ärzten Honorarsteigerung
Kassel – Sachsen-Anhalts niedergelassene Ärzte können nicht mit einem deutlichen Honorarplus rechnen. Das entschied heute das Bundessozialgericht. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes hatte Ende 2012 das Landesschiedsamt angerufen, nachdem sich die Krankenkassen geweigert hatten, eine Anpassung des Honorare an die Morbidität der Patienten vorzunehmen.
Das Schiedsamt stellte im Dezember 2012 fest, dass die Honorarerhöhungen für die ambulant tätigen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten an das Niveau der Morbidität in Sachsen-Anhalt möglich und notwendig sei.
Das Plus sei unzulässigerweise unabhängig vom Wert des Vorjahres erhöht worden, urteilten jetzt die obersten Sozialrichter in Kassel. Das Landesschiedsamt müsse nun die Steigerung für 2013 neu berechnen, auf der Grundlage des Jahres 2012.
Mit dem Urteil schloss sich das Bundessozialgericht einer Entscheidung des Landessozialgerichts von Sachsen-Anhalt aus dem November 2013 an. Die Kassenärztliche Vereinigung war in Revision gegangen, so dass in Kassel erneut verhandelt wurde.
Die Bundesrichter stellten klar, dass die jährliche Steigerung der Vergütung nicht unabhängig vom Vorjahr festgesetzt werden darf. Das dürfe auch nicht mit der Begründung geschehen, dass die Vergütung in den Vorjahren im Vergleich zu anderen Regionen zu gering ausgefallen sei, wenn man die Morbidität betrachte. Zwar seien mit dem Jahr 2013 die Gestaltungsspielräume von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen erheblich – von den gesetzlichen Vorgaben dürften sie dennoch nicht abweichen.
Dem Schiedsamt zufolge sollte sich die Steigerung zu jeweils vier Prozent auf die Jahre 2013, 2014 und 2015 verteilen. Außerdem hatte das Schiedsamt beschlossen, die Finanzmittel aufgrund der Veränderung der Krankheitslast der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt um zusätzliche 2,69 Prozent zu erhöhen.
Kein gutes Signal für die ambulante medizinische Versorgung in Sachsen-Anhalt
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Burkhard John, erklärte: „Das Urteil ist kein gutes Signal für die ambulante medizinische Versorgung in Sachsen-Anhalt.“ Die Erkrankungshäufigkeit liege hierzulande etwa zehn Prozent über dem Bundesdurchschnitt, die Vergütung pro Versichertem dagegen etwa sechs Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. Es handele sich auch um einen Rückschlag für weitere Bundesländer, in denen die Erkrankungshäufigkeit überdurchschnittlich sei. „Die Vertragsärzte bleiben dadurch die Bittsteller gegenüber den Geldgebern.“
Wenn für die ambulante Versorgung der Versicherten in Sachsen-Anhalt auch weiterhin deutlich zu geringe Mittel zur Verfügung stünden, würden sich die Probleme in der Versorgung und die zunehmenden Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung von Vertragsarztpraxen weiter verstärken, sagte John weiter.
Kassen begrüßen das Urteil
Der Sprecher des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen GKV, Florian Lanz, sagte: „Wir begrüßen das Urteil als ein wichtiges Signal dahingehend, dass sich das Ärztehonorar an den realen Gegebenheiten und nicht am Wunschdenken von Ärztevertretern orientieren soll.“
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