Politik

Sachsen-Anhalt: Experimentierklausel für das Rettungsdienstgesetz

  • Montag, 25. Oktober 2021
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Magdeburg – Schnellere Hilfe in Notfällen dank Smartphone und Telemedizin: Die schwarz-rot-gelbe Landesregierung in Sachsen-Anhalt will das Rettungsdienstgesetz um eine Experimentierklausel erwei­tern. Das soll das Kabinett morgen beschließen. Die Änderung soll verschiedene Pilotversuche im Ge­sundheitsbereich ermöglichen.

„Wir wollen den Ret­tungs­diensten mehr Rechtssicherheit geben. Dadurch sollen Projekte wie smart­phonebasierte Ersthelfer bereits in einer Testphase ermöglicht werden“, sagte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU). „Durch Telemedizin wird vieles möglich, da muss man manches ausprobieren – Haupt­sache, man fängt erstmal an.“

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, SPD und FDP auf die landesweite Einführung eines „smartphone­basierten Ersthelferalarmierungssystems in Kooperation mit den Landkreisen und kreisfreien Städten“ verständigt. Dies soll nun erprobt werden.

Dabei werden qualifizierte Ersthelfer wie beispielsweise Ärzte oder Pflegekräfte, die zufällig in der Nähe eines Notfalls sind, via Handy zusätzlich zum Rettungseinsatz aufgerufen. So können sie zum Teil zügiger am Einsatzort sein als der Rettungsdienst und schneller mit Erste-Hilfe-Maßnahmen beginnen.

Ein weiteres Pilotprojekt will die Koalition mit dem Telenotarzt initiieren. Dabei kann ein Notarzt per Video am Einsatzort zugeschaltet werden. Aus der Ferne ist es ihm beispielsweise am Computer möglich, die Vitalfunktion wie Blutdruck und Herzschlagfrequenz zu analysieren oder Bilder von den Verletzten zu sehen.

dpa

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