Ärzteschaft

Sachsen: Kassen zahlen für Praxisassistentinnen

  • Mittwoch, 6. August 2014

Dresden – Ab dem 3. Quartal 2014 kann jeder Hausarzt in Sachsen eine nichtärztliche Praxisassistentin beschäftigen. Darauf haben sich die sächsischen Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) im Rahmen der Verhandlungen der Gesamtvergütung geeinigt.

Die besonders ausgebildeten Praxismitarbeiterinnen sollen Hausärzte außerhalb der Praxis entlasten, insbesondere bei der Behandlung chronisch kranker Patienten. Zudem übernehmen sie künftig Hausbesuche, bei denen ein direkter Arztkontakt medizinisch nicht erforderlich ist. Insbesondere in ländlichen Regionen könnten diese Assistentinnen eine Maßnahme gegen die medizinische Unterversorgung sein.

Die Praxisassistentinnen kommen flächendeckend zum Einsatz. Auch in Praxen bereits beschäftigte Mitarbeiterinnen können sich in einer mehrmonatigen Fortbildung zur Praxisassistentin ausbilden lassen. Ziel sei es, die Hausärzte durch qualifizierte unter­stützende Leistungen zeitlich nachhaltig zu entlasten und eine verbesserte Versorgung der Versicherten zu erreichen, erklärten die sächsischen Krankenkassen und der KVS.

In anderen Teilen Deutschlands gibt es bereits derartige Modelle. Mehr als 4.500 Medizinische Fachangestellte (MFA) unterstützen Hausärzte im Rahmen des Modells VERAH. Das Akronym VERAH steht für Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis; in Brandenburg kümmert sich die „AGnES zwei“ um multimorbide und chronisch kranke Patienten.

Bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe können sich MFA zur „EVA“- zur Entlastenden Versorgungsassistentin weiterbilden lassen, und in Niedersachsen wird versucht, im Rahmen des Projektes „MoNi“, dem „Modell Niedersachsen“ Hausärzte zu entlasten.

Weitere wichtige Ergebnisse im Rahmen der Verhandlungen zwischen der KVS und den sächsischen Krankenkassen waren die Zuschläge für schmerztherapeutische Leistungen, Nachtdialysen und Kinderneupatienten im Zusammenhang mit der U3-Früherkennungsuntersuchung.

Ol

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