Ärzteschaft

Sachsen unterstützt Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen

  • Dienstag, 3. Juni 2014

Dresden – Die Sächsische Staatsregierung wird ein Sonderprogramm zur Qualitäts­sicherung im öffentlichen Gesundheitsdienst bis 2023 fortführen. Es sieht vor, die Gesundheitsämter des Landes bei der Weiterbildung von Fachärzten für Öffentliches Gesundheitswesen zu unterstützen. Die Ämter erhalten bis zu 2.290 Euro pro Monat und Teilnehmer.

„Die Staatsregierung unterstützt die Gesundheitsämter in dem Bestreben der Gewinnung weiterer Fachärzte. Ich appelliere daher, dass sich möglichst viele Ärzte für eine Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitsdienst, vor allem im ländlichen Raum, entscheiden“, sagte die Ministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Christine Clauß (CDU). Sie betonte, im öffentlichen Gesundheitsdienst seien Beruf und Familie gut zu vereinbaren.

Bis zum Jahr 2023 werden insgesamt 36 Ärzte die Regelaltersgrenze erreichen. Damit werden mindestens 23,4 Prozent der im öffentlichen Gesundheitsdienst des Freistaates Sachsens beschäftigten Ärzte ausscheiden. Das Land hat seit 2005 die Weiterbildung von insgesamt 35 Ärzten zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen unterstützt.

Die Situation im Öffentlichen Gesundheitsdienst war auch ein Tagesordnungspunkt des diesjährigen Deutschen Ärztetages. Die Zahlen seien alarmierend, warnte die Vorsitzende der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Ute Teichert: Auf einen Arzt jünger als 50 Jahre kämen in den Gesundheitsämtern fünf Ärzte über 50.

„In zehn Jahren sind die meisten heute Aktiven im Ruhestand“, stellte Teichert fest. Zudem sei jede siebte Facharztstelle länger als sechs Monate unbesetzt. Grund für diese missliche Situation sei in erster Linie die schlechte Bezahlung im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Ärzte verdienten beim Gesundheitsamt bis zu 1.000 Euro weniger als Ärzte im Krankenhaus.

hil

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