Marburger Bund: Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst sind keine Verwaltungsangestellten

Düsseldorf – Der Marburger Bund (MB) hat die öffentlichen Arbeitgeber aufgefordert, ihre „Verweigerungshaltung“ im Hinblick auf die Einbeziehung der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in die arztspezifischen Tarifverträge der Ärztegewerkschaft aufzugeben und „endlich die Notwendigkeit arztspezifischer tariflicher Regelungen“ für diese Ärzte anzuerkennen.
„Wir sind keine Verwaltungsangestellten. Wir sind Ärztinnen und Ärzte“, betonte Anne Bunte, die Leiterin des Kölner Gesundheitsamts, heute bei der 125. MB-Hauptversammlung in Düsseldorf – lang anhaltender Applaus der Delegierten folgte. Wegen der tariflichen Zuordnung zum Bereich der Verwaltung seien die Ärzte im ÖGD seit Jahren von den arztspezifischen Arbeits- und Entgeltbedingungen aus den Tarifverträgen der Ärztegewerkschaft abgeschnitten.
Die Schere bei der Vergütung klaffe immer weiter auseinander, so Bunte: „Es ist schwer, Fachärztinnen und Fachärzte für den ÖGD zu gewinnen, wenn sie bei uns 1.500 Euro weniger im Monat verdienen.“ Inzwischen zeige sich ein zunehmender Personalmangel im Bereich öffentlicher Gesundheitsdienst. In vielen Regionen könnten Arztstellen nicht besetzt werden. Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte im ÖGD sei von 3.780 im Jahr 1995 auf 2.432 im Jahr 2013 zurückgegangen.
„Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist neben der ambulanten und stationären Versorgung die dritte tragende Säule des Gesundheitswesens“, heißt es in einem Beschluss der MB-Hauptversammlung Weil freie Stellen aber nur noch schwer oder teilweise gar nicht nachbesetzt würden, könne der ÖGD seine vielfältigen Aufgaben nicht mehr erfüllen. Die Ärztegewerkschaft fordert deshalb die politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern beziehungsweise Kommunen auf, für eine angemessene Personalausstattung in den Gesundheitsämtern zu sorgen.
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