Sachsens Ärzte fordern Neustart bei der Gesundheitsreform

Dresden – Einen Neustart bei der anstehenden Gesundheitsreform fordert die Landesärztekammer Sachsen (SLÄK). Zwar sei eine Reform notwendig und überfällig – die bisher vorgelegten Konzepte würden aber einseitig die medizinische Versorgung belasten, kritisierten die Delegierten auf der Kammerversammlung Mitte Juni.
Der Präsident der Kammer, Erik Bodendieck, wies bei dem Treffen daraufhin, dass der Bund weiterhin versicherungsfremde Leistungen nicht ausreichend finanziere. Die geplante Absenkung des Bundeszuschusses verschärfe die Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zusätzlich.
Die Delegierten kritisierten, die Sparmaßnahmen für den ambulanten Bereich seien überproportional hoch. Die avisierten Kürzungen allein für das kommende Jahr belaufen sich laut der Kammer auf rund 2,7 Milliarden Euro. Ein Großteil der Einsparungen soll durch eine Deckelung der Ausgaben erzielt werden.
Davon betroffen sind auch Leistungen, die aktuell extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung zum festen Preis bezahlt würden – zum Beispiel ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen.
„Quasi durch die Hintertür erfolgt eine Rückholung der Hausärzte sowie der Kinder- und Jugendärzte in den überwunden geglaubten Zustand der Budgetierung. So sollen Ausgleichszahlungen abgestaffelt vergütet werden, die über die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung hinausgehen“, hieß es aus der Kammer.
Die Delegierten forderten, Veränderungen im stationären Bereich erst dann einzuführen, wenn die Voraussetzungen dafür in der ambulanten Versorgung geschaffen seien. Zudem drängten sie auf einen spürbaren Bürokratieabbau und einen klaren rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Medizin.
Die Kammerversammlung stellte sich zudem strikt gegen die Abschiebung von Flüchtlingen aus medizinischen Einrichtungen. Solche Abschiebungen könnten langfristig negative Folgen für die Gesundheit Betroffener haben, warnte Bodendieck. „Ein solches Vorgehen beeinträchtigt außerdem das Vertrauensverhältnis zwischen ärztlichem Personal und Hilfesuchenden“, so der Kammerpräsident.
Die Delegierten kritisierten außerdem den geplanten aufsuchenden Fahrdienst zu regulären Praxisöffnungszeiten als überflüssige Doppelstruktur und forderten für die Notfallversorgung eine verbindlichere Patientensteuerung.
Zudem darf das geplante verpflichtende Zweitmeinungsverfahren laut den Delegierten nur mit Blick auf die vorhandenen ärztlichen Ressourcen eingeführt werden, ansonsten drohe besonders in strukturschwachen Regionen eine Überlastung des Versorgungssystems.
Die sächsischen Ärztinnen und Ärzte der 75. Kammerversammlung stellten zudem fest, dass sexualisierte Diskriminierung und Machtmissbrauch im ärztlichen Arbeitsumfeld weiter bestehen. Sie fordern daher Schutzkonzepte und eine breite Sensibilisierung aller Mitarbeitenden im Gesundheitswesen.
Die Ärzteschaft und alle weiteren Führungskräfte im Gesundheitswesen trügen bereits heute die gemeinsame Verantwortung, ein Arbeitsumfeld zu schaffen und zu erhalten, das von Respekt, Wertschätzung und Professionalität geprägt sei. Sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Machtmissbrauch stünden hierzu in grundsätzlichem Widerspruch, so die Delegierten.
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