Sachverständigenrat empfiehlt eine teilweise Krankschreibung

Berlin – Um die Krankengeldausgaben zu senken, sollen Ärzte Arbeitnehmer künftig auch teilweise krankschreiben können. Diesen Vorschlag machte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Zwischen 2006 und 2014 waren die Krankengeldausgaben von 5,7 auf 10,6 Milliarden Euro angestiegen. Deshalb hatte das Bundesgesundheitsministerium ein Sondergutachten beim Sachverständigenrat in Auftrag gegeben.
Mit einer teilweisen Krankschreibung könnten erkrankte Erwerbstätige ihrer Arbeit noch in Teilen nachgehen, erklärte der Vorsitzende des Sachverständigenrates, Ferdinand Gerlach, heute bei der Präsentation des Gutachtens in Berlin. Dabei müssten die Krankenkassen nur einen Teil des Krankengeldes zahlen.
Insgesamt legte der Rat 13 Empfehlungen zur Reduktion der Krankengeldausgaben vor. Unter anderem empfahl er, „in den besonders krankengeldrelevanten Indikationsbereichen der psychischen Erkrankungen und der Erkrankungen des Rückens die Effizienz von Präventionsangeboten und medizinischen Behandlungen zu verbessern“. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen müsse der Zugang der Patienten zur Versorgung verbessert werden. Dafür sei die Bedarfsplanung mit Berücksichtigung regionaler Bedarfsunterschiede weiterzuentwickeln.
„Das Krankengeld ist keine Wohltat, sondern eine gesamtgesellschaftliche Leistung“
Zudem könne der Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung durch geeignete Selektivvertragsmodelle mit Zugangsgarantien, Akutsprechstunden und schwerefallabhängigen Honoraranreizen für ambulante Therapeuten erleichtert werden. Sinnvoll sei zudem die Etablierung gestufter Versorgungsmodelle, eines ambulantes Case-Managements sowie die Etablierung früher Erstkontakte.
Gerlach betonte, dass die Vorschläge des Rates nicht darauf zielten, das Krankengeld um jeden Preis zu drücken. „Das Krankengeld ist keine Wohltat, sondern eine gesamtgesellschaftlich sinnvolle Leistung, und die Versicherten haben einen Anspruch darauf, die Beträge zu erhalten“, betonte er.
Auch gestiegenes Einkommen führt zu Erhöhung der Krankengeldausgaben
Der Anstieg des Krankengeldes in den vergangenen Jahren sei nur in Teilen auf den Morbiditätsanstieg zurückzuführen, erklärten die Wissenschaftler. Zum anderen hätten auch das gestiegene Erwerbseinkommen sowie eine größere Anzahl an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zu einem Anstieg des Krankengeldes geführt, wie der stellvertretende Vorsitzende des Rates, Eberhard Wille, erklärte. Letzteres seien Faktoren, die gesellschaftspolitisch durchaus positiv zu werten seien.
Der Sachverständigenrat übergab das Sondergutachten heute an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). „Wir werden nun sehen, welche Empfehlungen wir uns zu eigen machen“, erklärte der Minister.
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