Politik

Sachverständigenrat im Gesundheitswesen: Vorsitzende im Amt bestätigt

  • Freitag, 10. Februar 2017

Berlin – Die alten Vorsitzenden des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Ent­wick­­lung im Gesundheitswesen sind auch die neuen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat den Frankfurter Allgemein­me­diziner Ferdinand Gerlach (56) und den Mann­hei­mer Gesundheitsökonom Eberhard Wille (74) für weitere vier Jahre als Vor­sit­z­enden und Vizevorsitzenden des Gre­miums bestätigt, teilte das Bundesgesund­heitsmi­nis­te­­ri­um heute in Berlin mit.

Beide hätten sich in den vergangenen Jahren an der Spitze des Sachverständigenrats „hervorragend bewährt“, sagte Gröhe. Die wis­sen­schaftlichen Untersuchungen dieses Gremiums enthielten wichtige Anregungen für die gesundheitspolitische Arbeit von Re­gierung und Parlament.

Die Berufung des Direktors des Instituts für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt, Gerlach, und des Volkswirts Wille erfolgt auf Vorschlag des Sachverständigen­rats. Das Gremium besteht aus sieben Mitgliedern, die medizinische, gesundheitsökono­mi­sche und pflegewissenschaftliche Expertise vereinen.

Der Rat ist seit 1987 tätig und wird alle zwei Jahre neu berufen. Der Sachverständigenrat soll die Entwicklung der gesundheitli­chen Versorgung und ihre medizinischen und wirt­schaftlichen Auswirkungen unter­su­chen sowie Vorschläge für den Abbau von Versor­gungs­engpässen und bestehender Über­ver­sor­gung ausarbeiten. Hierzu legt er in der Re­gel alle zwei Jahre ein Gutachten vor.

kna/EB

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