Sachverständigenrat im Gesundheitswesen: Vorsitzende im Amt bestätigt
Berlin – Die alten Vorsitzenden des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen sind auch die neuen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat den Frankfurter Allgemeinmediziner Ferdinand Gerlach (56) und den Mannheimer Gesundheitsökonom Eberhard Wille (74) für weitere vier Jahre als Vorsitzenden und Vizevorsitzenden des Gremiums bestätigt, teilte das Bundesgesundheitsministerium heute in Berlin mit.
Beide hätten sich in den vergangenen Jahren an der Spitze des Sachverständigenrats „hervorragend bewährt“, sagte Gröhe. Die wissenschaftlichen Untersuchungen dieses Gremiums enthielten wichtige Anregungen für die gesundheitspolitische Arbeit von Regierung und Parlament.
Die Berufung des Direktors des Instituts für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt, Gerlach, und des Volkswirts Wille erfolgt auf Vorschlag des Sachverständigenrats. Das Gremium besteht aus sieben Mitgliedern, die medizinische, gesundheitsökonomische und pflegewissenschaftliche Expertise vereinen.
Der Rat ist seit 1987 tätig und wird alle zwei Jahre neu berufen. Der Sachverständigenrat soll die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und ihre medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen untersuchen sowie Vorschläge für den Abbau von Versorgungsengpässen und bestehender Überversorgung ausarbeiten. Hierzu legt er in der Regel alle zwei Jahre ein Gutachten vor.
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