Ärzteschaft

Sächsische Landesärztekammer für Impflicht gegen Masern

  • Donnerstag, 7. November 2019
/dpa
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Dresden – Die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK) hat sich für eine Impflicht gegen Masern in Kin­dergärten und Schulen ausgesprochen. Schutzimpfungen gehörten zu den wichtigsten und wirksamsten Präventivmaßnahmen in der Medizin. Allerdings sinke die Bereitschaft, sich impfen zu lassen, von Jahr zu Jahr, hieß es dazu von der Kammer.

Der SLÄK zufolge sind aktuell 7.500 Schulanfänger nicht vor Masern geschützt. „Eltern sollten bedenken, dass sie im Fall einer Nichtimpfung nicht nur ihr eigenes Kind gefähr­den, sondern auch andere Kinder und Erwachsene der Gefahr einer lebensbedrohlichen Ansteckung aussetzen“, sagte SLÄK-Präsident Erik Bodendieck.

Er verwies auf einen Vorschlag seiner Kammer, nachdem der Deutsche Ärztetag bereits 2006 die zuständigen Länderministerien aufgefordert hatte, die notwendigen Rechtsbe­stimmungen für eine Impfpflicht zu erlassen.

Demzufolge sollten in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen nur Kinder aufgenommen werden dürfen, die einen vollständigen Impfstatus entsprechend den nach § 20 (3) IfSG von den obersten Landesgesundheitsbehörden öffentlich empfoh­lenen Schutzimpfung vorweisen können. Es sei denn, nach ärztlichem beziehungsweise amtsärztlichem Urteil ist eine Impfung bei dem Kind oder Jugendlichen kontraindiziert.

In der Begründung dazu heißt es, dass Rechte von Familien mit Kindern auf einen Kin­dergartenplatz oder einen Platz in einem Gymnasium untrennbar auch mit Pflichten ver­bunden sind. Dazu gehöre unter anderem auch die Prophylaxe von Infektionskrankheiten durch Schutzimpfungen.

„Wir sollten in Deutschland ebenso wie den USA in den jeweiligen Ländergesetzen festle­gen: keine altersgerechte Impfung – kein Kindergartenplatz und kein Gymnasienbesuch", so der Präsident.

hil/sb

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