Ärzteschaft

Sächsische Landesärztekammer plädiert für Widerspruchslösung bei der Organspende

  • Mittwoch, 26. September 2018
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Dresden – Immer mehr ärztliche Einrichtungen unterstützen die sogenannte Wider­spruchslösung bei der Organspende – jetzt auch die Sächsische Landesärztekammer. „Jeden Tag sterben in Deutschland drei Patienten, die durch eine Organspende hätten gerettet werden können. Bundesweit warten 10.000 Menschen auf eine lebensrettende Transplantation“, hieß es aus der Kammer. „Jede und jeder von uns kann schon morgen in die Situation kommen, eine Organspende zu benötigen – sei es durch eine Krankheit oder einen Unfall. Deshalb müssen wir irrationale Ängste und Vorurteile abbauen“, betonte der Kammerpräsident Erik Bodendieck.

Es sei bekannt, dass in Deutschland viele Menschen Organe spenden würden, aber keinen Organspendeausweis tragen. „Deshalb sollten wir in Deutschland, so wie in vielen anderen europäischen Ländern, die Widerspruchslösung einführen“, plädierte er.  Bodendieck betonte, dass auch bei der Widerspruchsregelung potenzielle Spender vollständig autonom in ihrer Entscheidung seien. 

Wichtig ist laut der Kammer außerdem, intensiv über das Thema zu informieren und aufzuklären. Dazu bietet die Sächsische Landesärztekammer seit Januar allen Schulen in Sachsen eine wertfreie und sachliche Information zu diesem Thema an. „Denn die Schule ist genau der richtige Ort, um frühzeitig über das Thema Organspende aufzuklären, die Problematik von vielen verschiedenen Seiten zu beleuchten, zu diskutieren und zum Nachdenken anzuregen“, betonte der Kammerpräsident.

Nach der Sommerpause hat eine Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Debatte um die Organspende neu entfacht: Am letzten Augusttag legte er seinen im Frühsommer angekündigten Entwurf eines „Gesetzes für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende“ vor. Durch stringentere Organisationsstrukturen in den Krankenhäusern und eine verbesserte Vergütung der Leistungen der Kliniken rund um Organentnahme soll sich die seit einigen Jahren sinkende Zahl der Organspenden in Deutschland wieder erhöhen.

Gleichzeitig flankierte Spahn sein Maßnahmenpaket mit einem Vorstoß für eine sogenannte doppelte Widerspruchslösung: Künftig solle jeder Deutsche automatisch als Organspender gelten, solange er oder – als doppelte Schranke – seine Angehörigen nicht ausdrücklich widersprechen würden.

Bereits im April diesen Jahres hatte sich der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, für eine Widerspruchslösung ausgesprochen. Aus medizinischer Sicht und aus Sicht der vielen schwerkranken Patienten auf der Warteliste wäre eine solche Regelung der Idealfall, sagte der Ärztepräsident gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

hil

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