Salbutamol-Engpass: Ärzte sollen bevorzugt kleine Packungseinheiten verordnen

Berlin – Um den anhaltenden Versorgungsmangel bei Salbutamol-haltigen Inhalationssprays infolge eines Lieferengpasses einzugrenzen, sollten Ärzte bis auf weiteres auf die Ausstellung von Rezepten zur individuellen Bevorratung zu verzichten.
Das hat der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe Arztpraxen empfohlen. Stattdessen sollten Patienten nur dann ein Folgerezept erhalten, wenn eine weitere Verordnung erforderlich sei. So könnte bestehende Engpässe abgemildert und eine lückenlose Therapie für möglichst alle Patienten gewährleistet werden, hieß es.
Darüber hinaus empfehlen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker die Verordnung Salbutamol-haltiger Arzneimitteln zur pulmonalen Anwendung auf möglichst kleine Packungseinheiten (N1) zu begrenzen und auf die Verordnung größerer Packungseinheiten (N2, N3) zu verzichten.
Falls erforderlich, sei zudem unter Berücksichtigung der lokalen Verfügbarkeit auch die Abgabe der Packungsgröße N1 durch die Entnahme von Teilmengen aus größeren Packungen in Erwägung zu ziehen, heißt es aus der KBV.
Der GKV-Spitzenverband, der wie die KBV dem Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angehört, empfahl den Krankenkassen zudem eventuell anfallende Zusatzkosten für den gesetzlich befristet gebilligten Import von in Deutschland nicht zugelassenen Salbutamol-haltigen Arzneimittel zur pulmonalen Anwendung zu übernehmen – und zwar auch in den Fällen, in denen grundsätzlich keine Übernahmepflicht bestehe.
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