Ärzteschaft

Salbutamol-Engpass: Ärzte sollen bevorzugt kleine Packungseinheiten verordnen

  • Freitag, 26. Januar 2024
/ColleenMichaels, stock.adobe.com
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Berlin – Um den anhaltenden Versorgungsmangel bei Salbutamol-haltigen Inhalationssprays infolge eines Lieferengpasses einzugrenzen, sollten Ärzte bis auf weiteres auf die Ausstellung von Rezepten zur individuellen Bevorratung zu verzichten.

Das hat der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe Arztpraxen empfohlen. Stattdessen sollten Patienten nur dann ein Folgerezept erhalten, wenn eine weitere Verordnung erforderlich sei. So könnte bestehende Eng­pässe abgemildert und eine lückenlose Therapie für möglichst alle Patienten gewährleistet werden, hieß es.

Darüber hinaus empfehlen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker die Verordnung Salbutamol-haltiger Arzneimitteln zur pulmonalen Anwendung auf mög­lichst kleine Packungseinheiten (N1) zu begrenzen und auf die Verordnung größerer Packungseinheiten (N2, N3) zu verzichten.

Falls erforderlich, sei zudem unter Berücksichtigung der lokalen Verfügbar­keit auch die Abgabe der Packungs­größe N1 durch die Entnahme von Teilmengen aus größeren Packungen in Erwägung zu ziehen, heißt es aus der KBV.

Der GKV-Spitzenverband, der wie die KBV dem Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angehört, empfahl den Krankenkassen zudem eventuell anfallen­de Zusatzkosten für den gesetzlich befristet gebilligten Import von in Deutschland nicht zugelassenen Salbuta­mol-haltigen Arzneimittel zur pulmonalen Anwendung zu übernehmen – und zwar auch in den Fällen, in denen grundsätzlich keine Übernahmepflicht bestehe.

hil/sb

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