Samenspende-Urteil: Auswirkung auf Babyklappen-Angebot unklar
Berlin – Ob das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zur anonymen Samenspende Auswirkungen auf den Gebrauch von Babyklappen hat, ist weiter unklar. Auf eine entsprechende Journalistenanfrage erklärte eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums am Freitag in Berlin, das Angebot der Babyklappen solle in den kommenden drei Jahren überprüft und Standards für deren Betrieb erarbeitet werden. Dies solle weiterhin Teil des geplanten Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt werden.
Der Gesetzesentwurf steht nach Ministeriumsangaben noch in der Abstimmung mit den Fraktionen. Das Gericht hatte am Mittwoch entschieden, dass die Tochter eines anonymen Samenspenders das Recht hat, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren.
Der Gesetzesentwurf zur vertraulichen Geburt soll noch in diesem Monat ins Bundeskabinett eingebracht werden. Statt einer „anonymen“ Geburt will das Gesetz Schwangeren in Notsituationen eine „vertrauliche“ Geburt ermöglichen. Kernpunkt des Entwurfs ist, dass das Kind seine nur ihm zugängliche Herkunftsurkunde ab dem 16. Lebensjahr einsehen kann.
Bislang befinden sich die Angebote zur anonymen Geburt und die Babyklappen in einer rechtlichen Grauzone. Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts hatte Missstände bei Babyklappen beklagt.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: