SARS-CoV-2: Für infizierte Haustiere gilt künftig eine Meldepflicht

Berlin – Für Haustiere, die sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert haben, gilt künftig eine Meldepflicht. Der Bundesrat billigte heute eine Regierungsverordnung, die eine Meldung über die Tierärzte bei den Veterinärbehörden vorschreibt.
Ziel ist es, eine Übersicht über Vorkommen und Ausbreitung der Krankheit bei Tieren zu erhalten und weitergehende Erkenntnisse zur Epidemiologie zu gewinnen.
Bisherige Forschungen hätten ergeben, dass Hunde und Katzen, Frettchen und Goldhamster für eine Infizierung mit dem Coronavirus empfänglich sind, erklärte der Bundesrat. Dies geschehe aber in unterschiedlicher Weise. Auch die Ausprägung klinischer Symptome und die Fähigkeit der Virusvermehrung und -ausscheidung variierten.
Weitergehende Kenntnisse über Artenspektrum, Infektionswege und Interaktion zwischen Tier, Mensch und Umwelt lägen noch nicht vor. Sie seien jedoch nötig, um Risiken für die Gesundheit von Tierhaltern und Haustieren zu erkennen.
Ein Zwang zum Testen für Haustiere ist allerdings nicht vorgesehen, betont die Bundesregierung. Die Verordnung soll rasch in Kraft treten, um möglichst viele Erkenntnisse während der aktuellen Pandemie zu gewinnen. Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet werden und damit in Kraft treten.
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