Politik

SARS-CoV-2: Für infizierte Haustiere gilt künftig eine Meldepflicht

  • Freitag, 3. Juli 2020
/alessandro, stockadobecom
/alessandro, stockadobecom

Berlin – Für Haustiere, die sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert haben, gilt künftig eine Meldepflicht. Der Bundesrat billigte heute eine Regierungsverordnung, die eine Mel­dung über die Tierärzte bei den Veterinärbehörden vorschreibt.

Ziel ist es, eine Übersicht über Vorkommen und Ausbreitung der Krankheit bei Tieren zu er­halten und weitergehende Erkenntnisse zur Epidemiologie zu gewinnen.

Bisherige Forschungen hätten ergeben, dass Hunde und Katzen, Frettchen und Gold­hams­ter für eine Infizierung mit dem Coronavirus empfänglich sind, erklärte der Bundes­rat. Dies ge­schehe aber in unterschiedlicher Weise. Auch die Ausprägung klinischer Symptome und die Fähigkeit der Virusvermehrung und -ausscheidung variierten.

Weitergehende Kenntnisse über Artenspektrum, Infektionswege und Interaktion zwischen Tier, Mensch und Umwelt lägen noch nicht vor. Sie seien jedoch nötig, um Risiken für die Gesundheit von Tierhaltern und Haustieren zu erkennen.

Ein Zwang zum Testen für Haustiere ist allerdings nicht vorgesehen, betont die Bundesre­gie­rung. Die Verordnung soll rasch in Kraft treten, um möglichst viele Erkenntnisse während der aktuellen Pandemie zu gewinnen. Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Ver­ordnung im Bundesgesetzblatt verkündet werden und damit in Kraft treten.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung