Ärzteschaft

SARS-CoV-2: S1-Leitlinie zur Prä-Expositions­prophylaxe erschienen

  • Freitag, 13. Mai 2022
/Siarhei, stock.adobe.com
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München – Für Patienten mit einem stark geschwächten Immunsystem kann die vorbeugende Gabe von SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörpern (nMABs) sinnvoll sein. In welchen Fällen diese Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) in Betracht kommt und wie sie durchgeführt wird, erläutert jetzt erstmals eine S1-Leitlinie für klinisch tätige Ärzte.

Menschen mit schwerwiegender Immundefizienz, einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf, sowie nach­weislich nicht ausreichendem Ansprechen auf die Impfung, haben die Möglichkeit, eine PrEP durchzuführen. Die prophylaktische Verabreichung von SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörpern reduziert im Fall einer Infektion das Risiko eines schweren oder tödlichen Verlaufs durch COVID-19.

„Die SARS-CoV-2-PrEP ist allerdings keinesfalls als Ersatz für eine vollständig durchgeführte Schutzimpfung entsprechend aktueller STIKO-Empfehlungen zu verstehen. Auch Patienten mit geschwächtem Immunsystem profitieren in den meisten Fällen von einer intensivierten Impfserie“, sagte Jakob J. Malin, Infektiologe an der Uniklinik Köln, der gemeinsam mit Christoph Spinner, Oberarzt und Pandemiebeauftragter am Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität in München, die Leitlinie koordiniert hat.

SARS-CoV-2 neutralisierende monoklonale Antikörper kommen sowohl im frühen Stadium einer Erkrankung als auch vorbeugend, als passive Immunisierung, zum Einsatz. Im Verlauf der Pandemie standen verschiedene nMAK-Präparate zur Verfügung.

Neu auftretende Virusvarianten mit Mutationen können die Wirkung der nMAKs jedoch beeinträchtigen. Denn nMAKs binden an spezifischen Stellen des Spikeproteins von SARS-CoV-2, welche bei neuen Varianten verän­dert sein können, wie im Fall der Omikron-Variante beobachtet wurde.

Leitlinie empfiehlt neues Kombipräparat

Das neueste Präparat, das seit März 2022 zur Ver­fügung steht, ist das Kombinationspräparat Tixa­gevimab/Cilgavimab (AZD7442). Es hat in Labor­un­tersuchungen gute Wirksamkeit gegenüber der Omikron-Variante gezeigt, einschließlich der der­zeit in Deutschland zirkulierenden Omikron-Subvariante BA.2.

Dieses Präparat kann aktuell zur PrEP in Deutschland und der EU eingesetzt werden. Bei positivem SARS-CoV-2 Nachweis sollte es aber derzeit nicht eingesetzt werden.

Abgeraten wird auch von Casirivimab/Imdevimab, dem ersten nMAK-Präparat mit Zulassung zur SARS-CoV-2 PrEP. Es wirkte gegenüber der bis etwa Ende 2021 prävalenten Delta-Variante. In vitro Untersuchungen belegen jedoch einen ausgeprägten Wirkungsverlust gegenüber der derzeit zirkulierenden Omikron-Varianten.

Nicht im kommerziellen Vertrieb

Aktuell findet kein kommerzieller Vertrieb von nMAK-Präparaten, die zur SARS-CoV-2 PrEP eingesetzt werden können, in Deutschland statt. Die vorhandenen Bestände wurden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Rahmen der Pandemie beschafft. Sie können über bevorratende Stern- und Satellitenapotheken aus der Bundesnotfallreserve bezogen werden.

Die S1-Leitlinie informiert Ärztinnen und Ärzte über den Hintergrund der PrEP bei SARS CoV-2, über die Auswahl der Patientinnen und Patienten, Durchführung, Wirksamkeit und mögliche Risiken der Behandlung.

Sie ist unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI) und unter Mitwirkung von sieben weiteren medizinischen Fachgesellschaften entstanden. Diese hatten bereits im November 2021 eine Stellungnahme zum Thema verfasst. Das Deutsche Ärzteblatt hatte darüber berichtet.

gie

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