Ronapreve: teils beträchtlicher Zusatznutzen, keine klinische Relevanz

Berlin – Erstmals ist ein neuer Wirkstoff gegen COVID-19 noch während der Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von einer veränderten Virusvariante „überholt“ worden. Das teilte das Gremium heute mit. Demnach hat der G-BA die laufende Nutzenbewertung der Wirkstoffkombination Casirivimab/Imdevimab (Ronapreve) für zwei Anwendungsgebiete heute beendet.
Die Beschlüsse beziehen sich auf den Einsatz bei Erwachsenen und Jugendlichen ab zwölf Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht zur Behandlung von Coronaerkrankungen, bei denen keine zusätzliche Sauerstofftherapie benötigt wird und bei denen das Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf besteht sowie zur Postexpositionsprophylaxe für Risikopatienten, die zum Beispiel mit COVID-19-Infizierten in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Für den Einsatz in der kurativen Behandlung bescheinigte der G-BA der Wirkstoffkombination einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen – allerdings nur bei über 18-Jährigen. In der Postexpositionsprophylaxe besteht bei Erwachsenen und Jugendlichen ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
Die Bewertungsergebnisse haben dem G-BA zufolge jedoch für die aktuelle medizinische Versorgung keine Relevanz. Grund sei, dass die Virusvarianten, gegen die Casirivimab/Imdevimab eine ausreichende Wirksamkeit aufweist, nicht mehr in Deutschland zirkulieren. Nach aktuellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind derzeit 100% der Infektionen in Deutschland den Omikron-Varianten zuzuordnen.
Anhand von In-vitro-Neutralisationstests konnte nach Aussagen des G-BA keine ausreichende Wirksamkeit von Casirivimab/Imdevimab gegenüber den aktuell zirkulierenden Omikron-Varianten nachgewiesen werden.
Für die erst nach Abschluss der Zulassungsstudien aufgekommenen Omikron-Varianten, die derzeit das Infektionsgeschehen in Deutschland dominieren, sei der Zusatznutzen der Wirkstoffkombination deshalb nicht belegt.
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