SARS-CoV-2: S3-Leitlinie zur Prävention in Schulen aktualisiert

Köln – Kinder und Jugendliche haben in den vergangenen zweieinhalb Jahren besonders unter den Konsequenzen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gelitten. Um deren Rechte besser als bisher berücksichtigen zu können, wurde jetzt die S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ aktualisiert.
Die Leitlinie entstand unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) sowie dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).
Die aktualisierte Fassung berücksichtigt neueste Entwicklungen der Pandemie seit der Veröffentlichung der letzten Version im Februar 2022. Insgesamt waren mehr als 20 Fachgesellschaften, Institutionen und Interessensvertretungen an der Erstellung beteiligt.
Oberstes Ziel der Leitlinie ist es, den Präsenzbetrieb in Schulen möglichst aufrecht zu erhalten sowie ein möglichst normales Kontaktverhalten unter Schülern, Lehrkräften und anderen in der Schule tätigen Personen beizubehalten.
Darüber hinaus sollen aufeinander abgestimmte Maßnahmen die Infektionsgefahr in Schulen und auf den Schulwegen reduzieren und dazu beitragen, weitere negative Auswirkungen von Präventions- und Kontrollmaßnahmen möglichst geringzuhalten.
Da die Risiken für einen schweren oder sogar tödlichen Verlauf einer SARS-CoV-2-Infektion für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter gering und unter den aktuell zirkulierenden Virusvarianten sogar gesunken sind, legt die aktualisierte Fassung der Leitlinie ihren Maßnahmenpaketen nicht mehr reine Infektionshäufigkeiten zugrunde, sondern berücksichtigt auch potentielle Risiken neuer Virusvarianten für Schüler sowie die drohende regionale Überlastung des Gesundheitssystems oder der kritischen Infrastruktur.
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