Testpflicht für Schüler bei Coronaverdacht soll gestrichen werden

Berlin – Corona soll wieder aus einer Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten im Infektionsschutzgesetz gestrichen werden, für die ein Betretungsverbot etwa in Schulen oder Kitas gilt. Das beschloss heute der Bundesrat.
COVID-19 war erst vor kurzem im Zuge der Verabschiedung der zum 1. Oktober in Kraft getretenen neuen Coronaregeln in diese Liste aufgenommen worden. Dort stehen unter anderem auch die Pest, Cholera, Krätze, Masern, Röteln oder Keuchhusten.
Rechtliche Folge wäre gewesen, dass Lehrkräfte, Erzieher, Schüler oder Kita-Kinder bei Verdacht auf eine Coronainfektion oder nach einer Coronaerkrankung nur mit einem negativen Test wieder in die Einrichtung dürfen.
Das hatten Kinder- und Jugendärzte und mehrere Bundesländer kritisiert und als Benachteiligung im Vergleich zu Erwachsenen bezeichnet, da diese nach fünf Tagen Isolation auch ohne Test wieder am öffentlichen Leben teilnehmen dürfen und auch bei einem Coronaverdacht, etwa bei Husten, niemandem per Test nachweisen müssten, dass es sich dabei nicht um Corona handelt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im September zugesagt, die umstrittene Regelung wieder aus dem Infektionsschutzgesetz zu streichen.
Die Regelung wurde an ein Gesetz zur besseren Durchsetzung von EU-Sanktionen angehängt und Ende September vom Bundestag beschlossen –der Bundesrat stimmte nun abschließend zu.
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