Politik

SARS-CoV-2: Union und SPD wollen Notfallregelung für Bundestagswahl

  • Montag, 31. August 2020
/picture alliance, Oliver Berg
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Berlin – CDU, CSU und SPD streben eine Coronanotfallregelung für die Vorbereitung der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2021 an. Konkret geht es um das Verfahren zur Auf­stellung der Kandidaten. Dazu müssen die Parteien bislang zwingend Parteitage oder ver­gleichbare Versammlungen einberufen. Dies könnte aber bei einer erneuten Verschärfung der SARS-CoV-2-Infektionslage schwierig bis unmöglich werden.

In einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause beraten werden soll, wird vorgeschlagen, dies in Ausnahmesituationen auch durch eine Mischung aus Briefwahl und elektronischem Verfahren zu ermöglichen.

In dem Entwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes wird darauf hingewiesen, dass es in einer – wie durch die SARS-CoV-2-Pandemie hervorgerufenen – Situation, in der die Durchführung von Versammlungen aus infektionsschutzrechtlichen Gründen nicht mög­lich ist, unzulässig sei, zur Kandidatenaufstellung auf diese zu verzichten. Denn das Bun­deswahlgesetz bestimme, dass Wahlbewerber in Versammlungen benannt werden.

Deshalb solle „für Fälle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt“ das Bundesinnenministerium (BMI) per Rechtsverordnung ermächtigt werden, Ab­weichungen von diesen Bestimmungen zuzulassen.

Konkret wird vorgeschlagen, dass schriftlich Vorschläge eingereicht werden können und die Kandidaten sich schriftlich mit der Übersendung der Briefwahlunterlagen oder gege­benenfalls auch auf elektronischem Wege vorstellen können. Die Schlussab­stimmung über die Nominierung muss dem Gesetzentwurf zufolge dann aber in geheimer Ab­stimmung per Briefwahl erfolgen.

Dabei sei zu sichern, dass jeder Stimmberechtigte – in der Regel sind dies die Partei­mit­glieder – ein Vorschlagsrecht habe, allen Kandidaten Gelegenheit gegeben werde, sich und ihr Programm vorzustellen und dass geheim gewählt werde.

„Denn diese Vorschriften sollen gewährleisten, dass die Kandidatenaufstellung die perso­nale Grundlage für eine demokratische Wahl legen kann“, heißt es in dem Gesetz­entwurf.

„Werden diese elementaren Regeln nicht eingehalten, so begründet das die Gefahr der Verfälschung des demokratischen Charakters der Wahl bereits in ihrer Grundlage und damit einen Wahlfehler.“

dpa

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