SARS-CoV-2: Vergütung für PCR-Tests abgesenkt

Berlin – Die Vergütung für SARS-CoV-2-PCR-Tests bei gesetzlich Krankenversicherten mit Krankheitssymptomen wird im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgesenkt. Sie soll zum 1. Juli statt bisher 35 Euro noch 27,30 Euro pro Test betragen. Das hat der Bewertungsausschuss vergangene Woche beschlossen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärte.
Zudem wird der KBV zufolge der obligatorische Leistungsinhalt der Gebührenordnungsposition (GOP) 32816 angepasst: Als Untersuchungsmaterial der oberen Atemwege sind zukünftig nur noch Abstriche des Oropharynx und/oder des Nasopharynx zulässig.
Außerdem entfallen demnach die in der Anmerkung enthaltenen medizinischen Indikationshinweise und die Verpflichtung zur Angabe einer medizinischen Begründung für die Abrechnung.
Die KBV betont, der PCR-Test auf SARS-CoV-2 könne wie bislang weiterhin nur von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie durchgeführt und bis zu fünfmal im Behandlungsfall berechnet werden.
Die Regelungen nach der Coronavirustestverordnung sind von dem Beschluss nicht betroffen, schreibt die KBV.
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