Politik

Schadenersatzklage gegen Apothekerkammer: DocMorris kommt nicht voran

  • Freitag, 22. Februar 2019
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Düsseldorf – Der Versandhändler DocMorris tritt mit seiner Forderung nach millio­nenschwerem Schadenersatz auf der Stelle. Mehr als 15 Millionen Euro fordert das niederländische Unternehmen vor dem Düsseldorfer Landgericht von der Apotheker­kammer Nordrhein. Bei einer Verhandlung am Freitag deutete das Gericht an, dass es das Verfahren möglicherweise aussetzen könnte. Grund hierfür: Noch immer laufen andernorts separate Berufungsverfahren. Erst wenn dort die Rechtslage klarer ist, könnte das Düsseldorfer Gericht fortfahren.

Schon seit Jahren streiten sich DocMorris und die Apothekerkammer Nordrhein vor diversen Gerichten. Es geht um die Frage, ob der Online-Händler verschreibungs­pflichtige Medikamente billiger verkaufen darf als sie an der Ladentheke kosten würden. 2012 musste DocMorris diese Geschäftspraxis auf Betreiben der Apotheker­kammer vorerst einstellen, weil es gegen die Festpreisbindung verstoßen habe. Erst nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof 2016 pro Versandhandel setzte DocMorris dieses Geschäftsmodell fort. Die Apothekerkammer hält die Schadenersatz-Forderung für unbegründet.

Sie stellt sogar in Frage, ob DocMorris den Schadenersatz überhaupt geltend machen könnte, schließlich sei es möglicherweise gar keine Apotheke gewesen. Angeblicher Grund: DocMorris habe selbst an seinem Firmensitz in den Niederlanden nicht eine einzige richtige stationäre Apotheke gehabt, was zur Klassifizierung als Versand­apotheke nötig sei. Dies wiederum bestreitet DocMorris.

Das Düsseldorfer Landgericht will am 7. Juni verkünden, wie es weitergeht in dem Schadenersatz-Verfahren.

dpa

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