Schleswig-Holstein kündigt Partnerschutzkasse für Feuerwehrleute an

Oldenburg – Wenn Feuerwehrleute beim Einsatz tödlich verunglücken, sollen nichtverheiratete langjährige Lebenspartner von ihnen in Schleswig-Holstein künftig eine Entschädigung von 60.000 Euro bekommen. Das kündigte Innenminister Hans-Joachim Grote auf der Landesfeuerwehrversammlung in Oldenburg an.
„Der Dienst in der freiwilligen Feuerwehr ist gefährlich“, sagte der CDU-Politiker laut Mitteilung seines Ministeriums. Leider komme es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer wieder vor, dass Feuerwehrangehörige bei einem Einsatz ums Leben kämen. „In dieser schrecklichen Situation müssen dann zumindest die Hinterbliebenen ausreichend versorgt werden“, sagte Grote.
Dies müsse unabhängig davon gelten, ob es sich um Eheleute handelt oder ob die Partner ohne Trauschein langjährig zusammengelebt haben. Rein rechtlich gehörten derzeit nichteheliche Lebenspartner nicht zu den versorgungsberechtigten Personen, erläuterte Grote. Bei der Schließung dieser Gerechtigkeitslücke bestehe dringender Handlungsbedarf.
„Eine entsprechende Bundesratsinitiative ist derzeit leider nicht erfolgversprechend“, sagte der Minister. Deswegen wolle man zumindest eine einmalige Entschädigung sicherstellen. Die Regelung soll spätestens zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Genauere Kriterien, etwa zur Mindestdauer der Lebenspartnerschaft, werden laut Ministerium noch erarbeitet.
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