Politik

Schleswig-Holstein kündigt Partnerschutzkasse für Feuerwehrleute an

  • Montag, 29. April 2019
/Brigitte, stockadobecom
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Oldenburg – Wenn Feuerwehrleute beim Einsatz tödlich verunglücken, sollen nichtver­heiratete langjährige Lebenspartner von ihnen in Schleswig-Holstein künftig eine Ent­schädigung von 60.000 Euro bekommen. Das kündigte Innenmi­nis­ter Hans-Joachim Grote auf der Landesfeuerwehrversammlung in Oldenburg an.

„Der Dienst in der freiwilligen Feuerwehr ist gefährlich“, sagte der CDU-Politiker laut Mit­teilung seines Ministeriums. Leider komme es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer wieder vor, dass Feuerwehrangehörige bei einem Einsatz ums Leben kämen. „In dieser schrecklichen Situation müssen dann zumindest die Hinterbliebenen ausreichend ver­sorgt werden“, sagte Grote.

Dies müsse unabhängig davon gelten, ob es sich um Eheleute handelt oder ob die Part­ner ohne Trauschein langjährig zusammengelebt haben. Rein rechtlich gehörten derzeit nichteheliche Lebenspartner nicht zu den versorgungsberechtigten Personen, erläuterte Grote. Bei der Schließung dieser Gerechtigkeitslücke bestehe dringender Handlungs­be­darf.

„Eine entsprechende Bundesratsinitiative ist derzeit leider nicht erfolgversprechend“, sag­te der Minister. Deswegen wolle man zumindest eine einmalige Entschädigung sicher­stellen. Die Regelung soll spätestens zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Ge­nau­ere Kriterien, etwa zur Mindestdauer der Lebenspartnerschaft, werden laut Ministe­rium noch erarbeitet.

dpa

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