Politik

Schleswig-Holstein stellt Mittel zur Versorgungssicherung bereit

  • Freitag, 12. Oktober 2018
/dpa
/dpa

Kiel – In Schleswig-Holstein stehen die Gelder aus dem Versorgungssicherungsfonds ab sofort zum Abruf bereit. Der Fond soll ambulante, stationäre und sektorenüber­greifende medizinische Versorgungskonzepte insbesondere in der Fläche sichern. Entsprechende Anträge zur Förderung durch den Fonds können nun beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren gestellt werden.

„Wir fördern innovative und zukunftsweisende Konzepte, die eine flächendeckende und gut erreichbare, bedarfsgerechte Versorgung erhalten, stärken oder diese unter veränderten Rahmenbedingungen weiterentwickeln“, sagte Landesgesundheitsminister Heiner Garg (FDP).

Dazu stehen laut Garg für 2018 zwei Millionen Euro zur Verfügung. 2019 wachsen die Mittel auf 3,5 Millionen Euro und 2020 nochmal auf dann fünf Millionen Euro an. „Auf diesem Niveau werden die Mittel dann bis 2022 verstetigt“, so Garg. Jedes Projekt erhält maximal 500.000 Euro in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren. Dem Ministerium darf es sich bei dem zu fördernden Projekt nicht um ein bereits bestehendes Angebot im Rahmen der Regelversorgung handeln.

Anträge können sowohl ambulant vertragsärztlich tätige Ärzte und Einrichtungen wie Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren oder Ärztehäuser sowie Körperschaften und Institutionen – wie die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), die Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KZV S-H), die Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH), die Ärztegenossenschaft Nord oder der Hausärzteverband Schleswig-Holstein – stellen.

Auch Träger von Krankenhäusern, Rehaeinrichtungen und Pflegeeinrichtungen sowie kommunale Gebietskörperschaften können finanzielle Unterstützung aus dem Versorgungs­sicherungsfonds beantragen.

hil/sb

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung