Schließung von Bonner Pflegeheim von Oberverwaltungsgericht bestätigt
Münster/Bonn – Das wegen erheblicher Mängel 2016 von der Stadt Bonn geschlossene Pflegeheim „Haus Dottendorf“ bleibt geschlossen. Die Anträge der Betreiberin auf Zulassung zur Berufung gegen diesbezügliche Gerichtsentscheide von 2016 wurden jetzt vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Aus den Einwendungen der Betreiberin ergäben sich „keine ernsthaften Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Urteile“, teilte das Gericht gestern in Münster mit. Die Schließungsverfügungen der Stadt seien damit bestandskräftig.
Das „Haus Dottendorf“ hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Heimaufsicht der Stadt hatte aufgrund zweier mysteriöser Todesfälle und „gefährlicher Pflege“ zunächst eine Teilräumung angeordnet. Anfang 2015 wurde das Heim komplett geschlossen. Die knapp 100 Bewohner mussten innerhalb von zwei Tagen in anderen, auch weiter entfernt gelegenen Einrichtungen unterkommen, vielfach auch in teureren Pflegeheimen. Schon im Oktober 2016 wies das Verwaltungsgericht Köln eine Klage der Betreiber, der Senator-Gruppe aus Dortmund, ab und bestätigte die Schließung als rechtmäßig.
Das Kölner Verwaltungsgericht habe damals „offenlassen dürfen, ob die Stadt Anordnungen zur Mängelbeseitigung – als mildere Mittel gegenüber der Betriebsuntersagung – frühzeitiger oder wirkungsvoller hätte anwenden können“, hieß es zur Begründung. Wenn Anordnungen eine ausreichende Beseitigung von Mängeln nicht erwarten ließen, habe die Heimaufsicht zum Schutz des Wohls der Bewohner keine andere Wahl als von der Untersagung des Betriebs Gebrauch zu machen.
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