Schmerzmediziner setzen auf Therapieentscheidungen von Arzt und Patient
Mannheim – Auf die Bedeutung des „Shared Decision Making“ (SDM) in der Schmerzmedizin haben Deutsche Schmerzgesellschaft und Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft hingewiesen. „Ein Patient, der mitentscheidet, ist zuversichtlicher in Bezug auf den Therapieerfolg und motivierter, an der Therapie aktiv teilzunehmen“, erläuterte Matthias Keidel, Chefarzt der neurologischen Klinik am Campus Bad Neustadt/Saale und Kongresspräsident des diesjährigen Deutschen Schmerzkongresses. Dieser steht unter dem Leitspruch „Gemeinsam entscheiden“.
SDM sei beispielsweise dann besonders sinnvoll, wenn verschiedene evidenzbasierte Behandlungsmethoden zur Wahl stünden, die in ihrer Wirksamkeit als gleichwertig gelten. „Die möglichen Nebenwirkungen einer Therapie können für den Patienten – in Abhängigkeit von seinen Wertvorstellungen und Begleiterkrankungen – jedoch von unterschiedlicher Bedeutung sein“, so Keidel.
Allerdings seien mitunter neue Wege nötig, um ein SDM in der Schmerzmedizin zu implementieren und den Patienten zu einem gleichberechtigten Partner im medizinischen Entscheidungsprozess zu machen. „Dazu gehört, dass Informationen für den Patienten verständlich formuliert werden und der Arzt die Erwartungen, Wünsche, Sorgen und Ideen des Patienten erfragt und ihn darin unterstützt, die eigenen Präferenzen herauszufinden und zu gewichten“, erläuterte Winfried Häuser von der Klinik Innere Medizin I des Klinikums Saarbrücken.
Weiterhin sei es auch Aufgabe des Arztes, darüber zu informieren, wie der weitere Krankheitsverlauf vermutlich sein werde, wenn keine Therapie, beispielsweise mit Medikamenten, durchgeführt werde, so der Schmerzexperte.
Allerdings gebe es auch Patienten, die medizinische Entscheidungen lieber allein dem Arzt überlassen möchten. „Gerade diese Patienten profitieren davon, einbezogen zu werden. Ihre passive Haltung ist kein Desinteresse, sondern eher ein Mangel an Selbstwirksamkeitserwartungen“, hieß es aus der Fachgesellschaft. Möglicherweise kommuniziere der Arzt auch zu unverständlich mit dem Patienten.
Eine wesentlich Barriere zur Umsetzung von SDM ist laut den beiden Fachgesellschaften die aktuelle Vergütungssystematik. „Ein ambulant tätiger Neurologe bekommt je Patient im Quartal je nach Bundesland circa 45 Euro pro Patient. Umgerechnet bedeuten 45 Euro etwa 15 Minuten Zeit im Quartal. Eine Viertelstunde sind für Diagnostik und eine umfassende Aufklärung oft nicht ausreichend“, erklärte Andreas Straube, Vizepräsident der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft und Oberarzt an der neurologischen Klinik der Universität München, Klinikum Großhadern.
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