Politik

Schnellere Akutpsychotherapie, weniger Langzeittherapien in Rheinland-Pfalz

  • Donnerstag, 3. Mai 2018
/loreanto, stock.adobe.com
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Mainz – Rund ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-Richtlinie Anfang April 2017 hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz ein gemischtes Fazit gezogen. Die Reform habe in Rheinland-Pfalz für eine schnellere Versorgung der Patienten mit Akutpsychotherapien gesorgt, dies allerdings zulasten von Langzeit­therapien. Darauf deuteten die ersten Abrechnungsanalysen der KV hin.

Die neue Richtlinie hat das Therapieangebot um eine psychotherapeutische Sprechstunde, eine Akutbehandlung und Möglichkeiten zur Rezidivprophylaxe erweitert. Außerdem wurden das Antrags- und Gutachterverfahren vereinfacht sowie Gruppentherapien gefördert. Psychotherapeuten müssen seither auch telefonisch erreichbar sein. Die Terminservicestellen der KVen müssen laut der Richtlinie auch Termine zu Psychotherapeuten vermitteln.

Weniger Richtlinienpsychotherapie

Die neuen Behandlungsangebote gehen laut der KV-Auswertung zulasten von Richt­linien­therapien. „Die Zahl probatorischen Sitzungen ist um 53,1 Prozent gesunken, die der Richtlinientherapien um 14,8 Prozent“, hieß es aus der Ärzteorganisation. Die Behandlungskapazitäten der Vertragspsychotherapeuten für probatorische und Richtlinientherapien seien im gleichen Verhältnis gesunken wie die psychothera­peutische Sprechstunde und Akutbehandlung als neue Angebote angeboten wurden. „Durch die Reform wurde so mehr Patienten ein Erstgespräch in Sprechstunden ermöglicht, dies aber auf Kosten von Langzeittherapien“, so das Fazit der KV.

Die Ärzteorganisation kritisiert in diesem Zusammenhang, die Politik überschätze die Betreuungskapazität psychotherapeutischer Praxen. „Während die meisten Haus- und Fachärzte im Quartal zwischen 800 und 1.500 Patienten im Durchschnitt sehen und behandeln, können Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz abhängig vom Umfang des Versorgungsauftrages nur durchschnittlich 41 bis 64 Patienten im Quartal betreuen“, so die KV.

Zahlen willkürlich und zu hoch gegriffen

Die „stillschweigend vorausgesetzte momentane Kalkulationsgröße in der psycho­thera­peutischen Versorgung für die wöchentliche Auslastung einer psycho­therapeutischen Praxis mit durchschnittlich rund 36 Sitzungen reiner Richtlinien­therapie und zusätzlich rund 10 bis 14 Sitzungen vorbereitender, diagnostischer und sonstiger Therapiesitzungen“ sei daher „willkürlich und zu hoch gegriffen“. In Rheinland-Pfalz hätten in den vergangenen Jahren nur rund drei Prozent aller Praxen diese Grenzauslastung erreicht.

Die KV fordert daher im Einklang mit der Bundespsychotherapeutenkammer, mehr Psychotherapeuten zuzulassen. Konkret sprechen die beiden Organisationen von bundesweit „maximal rund 7.000 zusätzlichen vertragspsychotherapeutischen Praxissitze vor allem außerhalb von Großstädten“. In Rheinland-Pfalz liege der Bedarf bei bis zu 580. „Mit dieser Versorgungsdichte würde sich die Wartezeit auf Psycho­therapien erheblich verringern“, hieß es aus der KV.

hil

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