Per Terminservice zur psychotherapeutischen Probesitzung

Berlin – Ab Oktober müssen Terminservicestellen unter bestimmten Voraussetzungen auch Termine für probatorische Sitzungen bei Psychotherapeuten vermitteln. Zeitgleich tritt eine neue Version des PTV-11-Formulars in Kraft, über das die Terminvermittlung angestoßen wird.
Künftig müssen Psychotherapeuten auf dem Formular PTV 11 angeben, ob eine ambulante Psychotherapie „zeitnah erforderlich“ ist. Ist dies der Fall, sind die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verpflichtet, betroffenen Patienten innerhalb von vier Wochen einen Termin für eine probatorische, psychotherapeutische Sitzung zu vermitteln.
Die Einführung der neuen Formulare erfolgt mit einer Stichtagsregelung. Das heißt, alte PTV 11 können ab dem 1. Oktober nicht mehr verwendet, neue Formulare können ab sofort über die zuständige KV oder direkt bei der Druckerei bestellt werden.
Laut dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz sollen die Terminservicestellen künftig auch Termine bei Haus- sowie Kinder- und Jugendärzten vergeben und die Patienten bei der Suche entsprechender Praxen unterstützen.
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